Wohnung verkaufen: Was muss ich beachten?

Soll ich meine Wohnung verkaufen oder doch lieber vermieten?

Marilena Meyer
Die Erfahrung eines Immobilienmaklers kann beim Verkauf der Wohnung viele Vorteile mit sich bringen

Die wichtigsten Fakten

  • Bei Preisverhandlungen ist je nach Lage eine Spanne zwischen 5 – 20 Prozent realistisch

  • Vermeiden Sie die teuere Spekulationssteuer

  • Bei vermieteten Immobilien haben Mieter ein Vorkaufsrecht

Ablauf, Kosten, Dokumente: Das ist wichtig beim Wohnungsverkauf

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, sollte sich gut vorbereiten und bereits vor der Entscheidung alle wichtigen Fragen klären.

Eine grundlegende Frage hierbei: Soll ich meine Wohnung verkaufen oder doch lieber vermieten?

Außerdem wichtig: Welche Kosten und Steuern entstehen beim Wohnungsverkauf? Wie läuft der Verkaufsprozess ab? Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Wir geben Antworten und geben Ihnen zudem eine Liste mit den nötigen Dokumenten an die Hand. Außerdem erhalten Sie Einblicke in die Regelungen rund um das Gemeinschaftseigentum. So gelingt der Wohnungsverkauf!

Sollte ich meine Wohnung verkaufen oder vermieten?

Zunächst einmal gilt es, sich zwischen Vermietung und Verkauf zu entscheiden.

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung ohnehin nicht selbst nutzen, können Sie mit beiden Varianten einen Gewinn aus dem Objekt ziehen.

Insbesondere in den deutschen Großstädten steigen sowohl die Kaufpreise als auch die Mieten stetig an, weshalb hier eine gute Rendite zu erwarten ist.

Immobilienpreise Wie entwickeln sich die
Preise in Ihrer Region?

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Was spricht für den Verkauf?

Der Verkauf einer Wohnung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie aufgrund der Wertsteigerung einen hohen Erlös erzielen können.

Außerdem eignet sich der Verkauf, wenn Sie lieber eine große Summe Geld auf einen Schlag erhalten, anstelle von regelmäßigen Mieteinnahmen.

So erhalten Sie schnell Eigenkapital und sparen viel Verwaltungsaufwand. Denn sobald der Verkauf geregelt ist, müssen Sie sich nicht mehr mit der Immobilie befassen.

Verkäufer sparen sich darüber hinaus potenziellen Ärger mit Mietern und Sorgen, wie etwa Leerstand und den daraus resultierenden Mietausfall.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sinnvoll sein, die Wohnung zu vermieten und nicht zu verkaufen.

Was spricht für die Vermietung?

Wenn Ihnen etwa regelmäßige Mieteinnahmen lieber sind als eine große Summe auf einmal, etwa zur Altersvorsorge, ist die Vermietung eine gute Wahl.

Die Immobilie sollte keine zu hohen Instandhaltungs- und Reparaturkosten aufweisen.

Mithilfe einer Hausverwaltung können Sie die Belange der Mieter ohne viel Aufwand regeln.

“Außerdem dient eine Immobilie als Inflationsschutz.”

Denn: Durch die Vermietung können Sie warten, bis höhere Verkaufspreise möglich sind.

Tipp Es kommt auf den richtigen Zeitpunkt an

Beobachten Sie zunächst den Immobilienmarkt in Ihrer Region und vergleichen Sie die Miet- und Kaufpreise für ähnliche Immobilien, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen. Zudem ist es sinnvoll, sich professionell von einem Makler beraten zu lassen.

So funktioniert der Hausfrage Makervergleich:
01.
Immobilie beschreiben

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie. Zum Beispiel: Objektart, Baujahr und Adresse. So können wir den besten Makler für Sie ermitteln.

02.
Anfrage absenden

Anhand Ihrer Beschreibung finden wir passende Immobilienmakler in Ihrer Nähe.

03.
Passenden Makler finden

Per Mail erhalten Sie bis zu 3 zertifizierte Makler, die sich optimal mit dem Immobilienverkauf in Ihrer Region auskennen. Zusätzlich erhalten Sie eine erste Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.

Welche Kosten kommen beim Wohnungsverkauf auf mich zu?

Wenn Sie sich für den Verkauf der Wohnung entscheiden, gilt es, sich auch über die Verkaufskosten zu informieren.

Sehen wir uns diese genauer an:

1. Maklerprovision

Die meisten Verkäufer arbeiten mit einem Makler zusammen, dessen Provision jeweils hälftig vom Käufer und vom Verkäufer zu tragen ist.

Dabei gelten je nach Bundesland “marktübliche” Regelungen für die Maklergebühren.

Meist liegt die Provision zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Diese lässt sich aber auch mit dem Makler verhandeln.

2. Einkommensteuer

Neben der Maklerprovision sollten Sie mit Nebenkosten bei der Einkommensteuer und eventuell auch mit einer Spekulationssteuer rechnen.

Die Höhe der Steuer hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse sowie vom erzielten Gewinn beim Verkauf ab.

Anders sieht es mit der Spekulationssteuer aus:

3. Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer wird vom Finanzamt angesetzt, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Wohnung weniger als 10 Jahre liegen.

Auch, wenn sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien verkaufen, fällt Spekulationssteuer an.

Zudem könnten Sie als gewerblicher Händler eingestuft und entsprechend anders besteuert werden.

Wichtig Große Verluste durch die Spekulationssteuer

Die Höhe der Spekulationssteuer hängt vom Einkommensteuersatz und vom Wertzuwachs der Immobilie ab. Sie kann bis zu 40 Prozent betragen und sich so empfindlich auf den Gewinn beim Verkauf auswirken.

4. Vermarktungskosten

Für die Vermarktung der Immobilie auf den bekannten Portalen fallen ebenfalls Gebühren an.

Diese können Sie als Verkäufer im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Auch kann es sein, dass Sie die Wohnung vor dem Verkauf renovieren müssen oder einen neuen Energieausweis benötigen.

Welche Kosten trägt der Käufer?

Ausgaben wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gerichtskosten für den Grundbucheintrag werden meist vom Käufer getragen.

Halten Sie dies genau im Kaufvertrag fest.

Kann ich meine Wohnung steuerfrei verkaufen?

Wer seine Wohnung verkauft, muss auf den Gewinn immer Einkommenssteuer zahlen.

Zum Glück gibt es mehrere Möglichkeiten, die Wohnung zumindest ohne teure Spekulationssteuer zu verkaufen.

Folgen Sie dafür diesen Tipps:
  • Achten Sie darauf, dass zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen

  • Wenn Sie die Wohnung selbst nutzen, müssen Sie nur 3 Jahre zwischen Kauf und Verkauf warten. Dabei zählen auch Randjahre.

  • Falls Ihre Kinder die Wohnung nutzen, gilt ebenfalls die 3-Jahres-Regel, um die Wohnung steuerfrei verkaufen zu können. Ihre Kinder müssen in dieser Zeit jedoch noch Kindergeld erhalten haben.

Hierzu ein Beispiel:

Sie haben Ihre Wohnung im Dezember 2021 gekauft und sind nachweislich eingezogen. Ab Januar 2023 können Sie die Wohnung ohne Spekulationssteuer verkaufen, da Sie sie für ein volles Jahr und zwei Randjahre genutzt haben.

Wie läuft der Wohnungsverkauf ab?

Der Wohnungsverkauf lässt sich in mehrere Schritte einteilen.

01.
Die Vorbereitung:

In diesem Rahmen legen Sie den Kaufpreis und die Zielgruppe fest. Sie informieren die Eigentümergemeinschaft über Ihr Vorhaben und beginnen dann mit der Vermarktung. Erstellen Sie ein attraktives Exposé und streuen Sie es möglichst breit

02.
Die Auswahl des Käufers:

Im zweiten Schritt geht es darum, Besichtigungen erfolgreich durchzuführen, den Interessierten alle Dokumente bereitzustellen und Ihren Favoriten zu wählen. Prüfen Sie in jedem Fall dessen Bonität!

03.
Der Kaufvertrag:

Haben Sie einen passenden Käufer gefunden, setzen Sie einen Kaufvertrag auf. Es folgen Notartermin, Bezahlung und Grundbuchänderung

04.
Die Übergabe:

Sind alle rechtlichen Angelegenheiten geklärt und haben Sie die Kaufsumme erhalten, ist es Zeit, die Immobilie an den neuen Eigentümer zu übergeben. Um einem Rechtsstreit vorzubeugen, sollten Sie auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll anfertigen. Auch alle Schlüssel und Dokumente gehören nun in die Hände des Käufers.

Mehr zu den einzelnen Schritten erfahren Sie jetzt.

Hinweis So lange dauert ein Wohnungsverkauf

Für den Verkauf einer Wohnung sollten Sie mit durchschnittlich 5 bis 6 Monaten rechnen. Je nach Marktsituation, Art und Zustand der Immobilie und externen Faktoren kann der Verkauf auch bis zu 12 Monaten dauern.

Wie lege ich den Kaufpreis fest?

Sobald Sie sich für den Verkauf Ihrer Wohnung entschieden haben, wird Sie eine Frage brennend interessieren: Was ist meine Wohnung wert?

Informieren Sie sich daher ganz genau über den Wert der Immobilie. Nur wenn Sie wissen, was ein angemessener Preis ist, lässt sich der Verkaufspreis festlegen.

Beachten Sie: Der Marktwert und der Verkaufspreis sind nicht identisch.

Denn meist ist der Verkaufspreis höher als der eigentliche Marktwert. So haben Sie bei Preisverhandlungen einen gewissen Spielraum.

Wie groß der Spielraum ist, hängt vor allem damit zusammen, wie begehrt die Lage und auch wie gut der Zustand der Wohnung ist.

“Bei Preisverhandlungen ist eine Spanne zwischen 5 - 20 Prozent realistisch.”
Diese Faktoren sind wichtig für die Bewertung einer Eigentumswohnung:
  • Lage

  • Zustand

  • Ausstattung

  • Baujahr

  • Wohnfläche

  • Etage

  • Balkon oder Garten

  • Anzahl der Zimmer

  • Schnitt der Wohnung

Besondere Eigenschaften der Wohnung, wie etwa eine besonders gute Innenausstattung, können den Preis ebenfalls in die Höhe steigen lassen.

Tipp Kostenlose Immobilienbewertung

Lassen Sie Ihre Wohnung von einem Experten bewerten. Ein Makler bewertet Ihre Immobilie meist kostenlos.

So funktioniert die Immobilienbewertung bei Hausfrage:
01.
Immobilie beschreiben

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie. Zum Beispiel: Objektart, Baujahr und Adresse. So können wir den besten Makler für Sie ermitteln.

02.
Immobilie wird bewertet

Anhand Ihrer Angaben können wir dank moderner Technologie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln.

03.
Immobilienbewertung per E-Mail

Sie erhalten Ihre individuelle Immobilienbewertung kostenlos per E-Mail. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.

Sie möchten ohne Makler verkaufen?

Bei einem Gutachterausschuss in Ihrer Region können Sie ein Gutachten in Auftrag geben. Das führt zwar zu Kosten, gibt aber potenziellen Käufern Sicherheit und ist daher gern gesehen.

Wie bewerbe ich meine Wohnung?

Wenn der Preis steht, können Sie mit der Vermarktung Ihrer Wohnung beginnen.

Dafür benötigen Sie ein Exposé, das sich dann auf Immobilienportalen veröffentlichen lässt.

Die bekanntesten Portale sind:
  • ImmoScout

  • Immowelt

  • Ebay Kleinanzeigen

Das Exposé enthält eine umfassende Beschreibung der Wohnung, einen Grundriss, einen Energieausweis, Hinweise zur Eigentümergemeinschaft, den Preis, Kontaktinformationen des Verkäufers sowie aussagekräftige Fotos.

Auf Basis dieser Informationen werden sich mögliche Käufer bei Ihnen melden und weitere Fragen stellen oder direkt einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Um die geeignete Zielgruppe zu erreichen, sollten Sie die Wohnung mit entsprechenden Schlüsselwörtern wie „ideal für Familien“ oder „barrierefrei“ beschreiben.

Tipp Zeit sparen

Indem Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Wohnung beauftragen, sparen Sie viel Zeit und Mühe bei der Vermarktung. Denn der Experte übernimmt die Inszenierung, die Beantwortung von Rückfragen und die Organisation von Besichtigungsterminen.

Wie führe ich die Besichtigungen durch?

Ein wichtiger Teil der Vermarktung einer Wohnung ist die Durchführung von Besichtigungen.

Achten Sie dafür auf eine aufgeräumte, saubere Wohnung – eventuell lohnt sich sogar das sogenannte Home Staging.

Hier richtet ein Experte Ihre Wohnung neutral ein, sodass Interessierte ein gutes Bild davon bekommen, wie sie sich einrichten würden.

Wenn Sie mit einem Makler verkaufen, müssen Sie bei der Besichtigung nicht anwesend sein.

Falls Sie doch vor Ort sind, sollten Sie sich auf mögliche Fragen vorbereiten.

Zeigen Sie jeden Raum und jede Besonderheit sowie eventuelle Mängel.

Denken Sie daran, ausreichend Zeit für jede Besichtigung einzuplanen.

Wie kommt der Kaufvertrag zustande?

Nach den Besichtigungen werden sich einige Interessierte mit einem Angebot bei Ihnen melden.

“Bevor Sie ein Angebot annehmen, überprüfen Sie unbedingt die Bonität der Interessenten!”

Eine Finanzierungsbestätigung der Bank ist ein weiteres wichtiges Dokument, das Ihnen Sicherheit gibt.

Sobald Sie sich einig sind, bestellt der Käufer einen Notar, der anhand der individuellen Vereinbarungen einen Kaufvertrag aufsetzt.

Sie haben Zeit, diesen Vertrag zu überprüfen und bei Bedarf anpassen zu lassen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Es folgt der Notartermin.

Dabei wird der Kaufvertrag verlesen und beurkundet.

Nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer veranlasst der Notar dann die Eintragung ins Grundbuch, was Bedingung für die folgende Übergabe ist.

Wie läuft die Wohnungsübergabe ab?

Der letzte Schritt beim Wohnungsverkauf ist die offizielle Übergabe der Immobilie mitsamt Schlüsseln und Unterlagen.

Dies erfolgt meist nach der Eintragung des Käufers in das Grundbuch, kann aber auf Wunsch auch früher sein.

Neben der Begehung der Wohnung und der Übergabe von Dokumenten ist die Schlüsselübergabe wichtig bei diesem Termin.

Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, in dem unter anderem die Übergabe der folgenden Dokumente bestätigt wird.

Diese Dokumente müssen Sie übergeben:
  • Versicherungspolicen

  • Bauunterlagen

  • Garantieurkunden und Gebrauchsanleitungen für technische Geräte

  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

  • Betriebskostenabrechnung

  • Hausgeldabrechnung

  • Aktueller Wirtschaftsplan

Welche Dokumente brauche ich für den Wohnungsverkauf?

Um den Verkauf einer Wohnung optimal vorzubereiten, sollten Sie schon frühzeitig die benötigten Dokumente bereitstellen.

Spätestens bei der Besichtigung möchten Interessenten viele verschiedene Nachweise und Unterlagen einsehen.

Suchen Sie daher frühzeitig die folgenden Papiere zusammen und erstellen Sie jeweils auch einen Scan:

Dokument Bezugsquelle
Fotos der Wohnung Selbst erstellen / Makler / Fotograf
Grundriss Bauamt
Energieausweis Hausverwaltung (Ausweis gilt für das gesamte Gebäude)
Teilungserklärung Hausverwaltung oder Grundbuchamt
Grundbuchauszug Zuständiges Grundbuchamt
Protokolle von Eigentümerversammlungen Hausverwaltung
Nachweise zur Feuer- und Gebäudeversicherung Hausverwaltung
Baubeschreibung Bauordnungsamt
Wohnflächenberechnung Gutachter oder ursprüngliche Kaufunterlagen
Hausgeldabrechnung Hausverwaltung
Übersicht der durchgeführten und geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen Hausverwaltung
Nachweis über Mieteinkünfte und Mietvertrag (bei vermieteten Wohnungen) Hausverwaltung / eigene Unterlagen
Tipp Unterlagen gut aufbewahren

Schon beim Kauf einer Wohnung sollten Sie alle Dokumente gut aufbewahren. So ist es beim späteren Verkauf ein Leichtes, die nötigen Papiere schnell zu finden.

Gemeinschaftseigentum: Worauf muss ich beim Verkauf achten?

Eine Eigentumswohnung ist Sondereigentum. Sie enthält aber auch immer Anteile am Gemeinschaftseigentum wie etwa dem Garten, dem Treppenhaus oder der Bausubstanz eines Gebäudes.

Entsprechend kann die Wohnung nicht einfach ohne Weiteres verkauft werden.

Der Käufer wird Teil einer bestehenden Eigentümergemeinschaft, die das Recht hat, beim Verkauf ein Wörtchen mitzusprechen.

Beachten Sie die folgenden wichtigen Aspekte:
  • Laut Wohnungseigentumsgesetz muss der Verwalter des Gebäudes dem neuen Eigentümer zustimmen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass kein insolventer oder unseriöser Käufer Teil der Eigentümergemeinschaft wird.

  • Instandhaltungsrücklagen, die Sie eingezahlt haben, gehen mit dem Verkauf auf den neuen Eigentümer über. Dafür erstellt der Verwalter eine Wohngeldabrechnung. Sie erhalten Ihr Hausgeld also nicht zurück. Der neue Eigentümer kann es sich aber auch nicht auszahlen lassen, sondern es verbleibt im „Topf“ der Eigentümergemeinschaft.

  • Geben Sie dem Käufer rechtzeitig Einblicke in die Besonderheiten der Eigentümergemeinschaft. Zeigen Sie dafür die Hausordnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Auch Regelungen zur Sonderumlage und zu Hausgeldrückständen sollten Sie rechtzeitig besprechen und Ihre Einigung mit dem Käufer schriftlich festhalten.

Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie auch vermietete Wohnungen verkaufen.

Damit der Wohnungsverkauf mit Mietern ohne Probleme abläuft, sollten Sie jedoch einige Dinge beachten.

Der Verkauf einer Wohnung mit laufendem Mietvertrag bringt meist etwas geringere Gewinne als der Verkauf einer freien, direkt beziehbaren Wohnung.

Denn nur Personen, die die Wohnung als Renditeobjekt nutzen möchten, sind an ihr interessiert.

Alternativ müssten Sie vor dem Verkauf Eigenbedarf anmelden und dann recht lange warten, bis der Mieter auszieht.

Achten Sie beim Verkauf einer vermieteten Wohnung darauf, dass der Mietvertrag bestehen bleiben muss.

“Der Verkauf ist kein Grund für eine Mieterhöhung oder Kündigung.”

Mieter haben viele Möglichkeiten, sich gut beraten zu lassen. Daher sollten Sie den Verkauf so angenehm wie möglich für alle Parteien gestalten.

Zunächst sollten Sie mit Ihrem Mieter kommunizieren.

Fragen Sie ihn, ob er die Wohnung kaufen möchte, was Ihnen viel Zeit und Aufwand ersparen würde.

Sie sind sogar verpflichtet zu Fragen:

Was ist das Vorkaufsrecht?

Laut § 577 Absatz 1 des BGB haben Mieter ein Vorkaufsrecht.

Wenn sie eine Wohnung bewohnen, die nach dem Einzug in Wohneigentum umgewandelt wurde und verkauft werden soll, müssen Mieter also zunächst gefragt werden.

Dies ist normalerweise auch im Mietvertrag festgehalten. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie das Vorkaufsrecht berücksichtigen.

Informieren Sie den Mieter daher rechtzeitig über Ihre Absicht, die Wohnung zu verkaufen, und bieten Sie ihm das Objekt an.

“Nach Erhalt der Mitteilung über das Vorkaufsrecht haben Mieter 2 Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben.”

Erst wenn Sie dieses schriftlich ablehnen, dürfen Sie das Objekt öffentlich vermarkten und anderen Interessierten anbieten.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Sie können Ihre Wohnung entweder privat oder mit der Unterstützung eines Maklers verkaufen. Diese Entscheidung ist Ihnen überlassen.

Der Makler wird eine Maklerprovision verlangen, die Sie sich mit dem Käufer teilen.

Nehmen Sie sich viel Zeit für die Verkaufsvorbereitung und Vermarktung und lassen Sie sich beim Kaufvertrag rechtlich beraten.

Als Verkäufer müssen Sie beim Wohnungsverkauf mit Kosten für den Makler und für die Immobilienvermarktung rechnen.

Zudem fallen für die nötigen Dokumente wie etwa den Energieausweis Gebühren an. Eventuell stehen auch Renovierungsarbeiten an. Auf den Erlös zahlen Sie Einkommenssteuer, können aber mit etwas Geschick die Spekulationssteuer vermeiden.

Die Frage, ob und wann Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. In Zeiten hoher Nachfrage und niedriger Zinsen ist der Immobilienverkauf oft sinnvoll.

Aber auch die Jahreszeit spielt eine Rolle: Im Frühjahr und im Herbst verkaufen sich Wohnungen tendenziell am besten.

Beachten Sie beim Immobilienverkauf die Spekulationsfrist. Diese besagt, dass zwischen Kauf und Verkauf eines Objektes mindestens 10 Jahre vergehen sollten.

Wenn Sie Ihre Wohnung für mindestens 3 Jahre selbst bewohnt haben, können Sie der teuren Spekulationssteuer ebenfalls entgehen.

Achten Sie außerdem auf einen rechtssicheren Kaufvertrag.

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Eigentumswohnung so lange behalten, wie Sie möchten. Um der Spekulationssteuer zu entgehen, ist es sinnvoll, das Objekt mindestens 10 Jahre lang zu behalten oder es mindestens 3 Jahre lang selbst zu bewohnen.

Machen Sie den Verkauf aber auch von der aktuellen Marktsituation abhängig.

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht das Hausgeld automatisch auf den Käufer über. Sie als Verkäufer haben keine Möglichkeit, die bereits gezahlten Raten zurückzuverlangen oder sich auszahlen zu lassen. Das Hausgeld verbleibt somit in der Eigentümergemeinschaft.

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