Aufteilungsplan: Essenzielles Dokument für den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung

Ohne Aufteilungsplan kein Kaufvertrag: Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer

Marilena Meyer
Der Aufteilungsplan enthält die nötigen Informationen für Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc. im Maßstab 1:100

Der Aufteilungsplan macht die genauen Abmessungen einer Eigentumswohnung sichtbar

Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Als Besitzer einer Eigentumswohnung haben Sie sich diese Frage sicherlich schon häufiger gestellt.

Sie kommt immer dann auf, wenn Renovierungen oder Modernisierungen an der Immobilie durchgeführt werden. Denn: Änderungen am Gemeinschaftseigentum sind nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft möglich.

Doch auch beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung ist die Aufteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum wichtig. Die Käufer müssen schließlich wissen, was sie am Ende genau exklusiv erwerben.

Hier kommt der Aufteilungsplan als Bestandteil der Teilungserklärung ins Spiel. Doch was ist ein Aufteilungsplan eigentlich? Wo finde ich ihn und was kostet mich die Beschaffung?

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Sie als Verkäufer in Bezug auf den Aufteilungsplan benötigen.

Was ist ein Aufteilungsplan eigentlich genau?

Der Aufteilungsplan (auch Teilungsplan) ist eine wichtige Bauzeichnung.

Aus diesem Dokument ist klar ersichtlich, welcher Gebäudeteil bei mehreren Eigentümern wem gehört.

Der Plan trennt also das Gemeinschaftseigentum von den einzelnen Eigentumswohnungen (Sondereigentum).

Wichtige Bestandteile des Aufteilungsplans:
  • Genaue Lage und Größe der einzelnen Eigentumswohnungen

  • Zur Eigentumswohnung gehörender Kellerraum (falls vorhanden)

  • Zur Eigentumswohnung gehörender fester Stellplatz (falls vorhanden)

  • Bestandteile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Hausflur, Treppenhaus Waschküche oder Hinterhof)

Jede Eigentumswohnung wird mit den zu ihr gehörenden Eigentumsbestandteilen durch eine Ziffer gekennzeichnet.

Zusätzlich erfolgt eine farbliche Markierung im Teilungsplan.

Kaufinteressenten erkennen durch einen Blick auf den Plan sofort, welche Teile der Immobilie sie mit dem Kauf der Eigentumswohnung erwerben.

Das Dokument schafft somit also auf grafischem Wege Klarheit.

Hinweis Nur gültig mit Signatur

Ein Teilungsplan ist dann gültig, wenn ein anerkannter Sachverständiger oder die zuständige Baubehörde ihn mit einer Signatur versehen hat. Zudem benötigt das Dokument den Stempel oder das Siegel der zuständigen Baubehörde.

Wie sieht ein Aufteilungsplan aus?

Der Aufteilungsplan beinhaltet alle wichtigen Maße eines Gebäudes, wie etwa die Grundrisse, Schnitte und Ansichten.

Dabei kommt stets der Maßstab 1:100 zum Einsatz.

Für jede Etage sind Bereiche gekennzeichnet, für die ein Eigentümer ein Sondernutzungsrecht hat.

Das bedeutet: Er kann den jeweiligen Teil der Immobilie (Wohnung und z.B. Kellerraum) allein nutzen.

Jede Eigentumswohnung (Sondereigentum) erhält im Aufteilungsplan eine separate Ziffer (§7 Wohnungseigentumsgesetz – WEG).

Die zu einer Wohneinheit gehörigen Räume erhalten die gleiche Ziffer.

Auch das Gemeinschaftseigentum ist im Aufteilungsplan markiert. Meist wird das Gemeinschaftseigentum schraffiert dargestellt.

Wichtig Abgeschlossene Einheiten

Die Aufteilung eines Gebäudes in mehrere Eigentumswohnungen ist nur möglich, wenn die jeweiligen Einheiten in sich abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie die Teilungserklärung sind dafür ausschlaggebend.

Aufteilungsplan vs. Teilungserklärung: Worin liegt der Unterschied?

Den Aufteilungsplan sollten Sie nicht mit der Teilungserklärung verwechseln. Denn: Er ist nur ein Bestandteil der Teilungserklärung.

Durch den Plan entsteht eine zeichnerische Visualisierung dessen, was die Teilungserklärung schriftlich ausdrückt.

Inhalt der Teilungserklärung
  • Wie wird die Immobilie in verschiedene Miteigentumsanteile aufgeteilt?

  • Wer darf die im Aufteilungsplan gezeigten Flächen nutzen?

  • Welche Sondernutzungsrechte bestehen?

  • Welche weiteren Abmachungen innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft sind noch wichtig?

Die Teilungserklärung und damit auch der Aufteilungsplan sind Teil des Grundbuches der jeweiligen Immobilie. Sie gehören auch zu jedem einzelnen Wohnungsgrundbuch.

Wichtig Kein Verkauf ohne Teilungserklärung

Sie sollten beim Verkauf der Eigentumswohnung die Teilungserklärung sowie den Teilungsplan bereithalten. Der Notar wird darauf bestehen und kann erst dann den Kaufvertrag aufsetzen.

Wozu benötige ich den Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist für die Käufer und für Sie als Verkäufer Ihrer Eigentumswohnung wichtig. Sie benötigen das Dokument, um vom Notar den Kaufvertrag erstellen zu lassen.

Denn: Der Plan gibt die Sicherheit darüber, dass das Wohnungseigentum gemäß den Vorschriften begründet wurde.

Dies sind die wichtigsten Zwecke des Aufteilungsplans:
  • Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

  • Bildung von Wohnungseigentum

  • Eindeutige Identifizierung jeder Eigentumswohnung

  • Kennzeichnung von Sondereigentum

  • Voraussetzung für den Verkauf oder die Übertragung von Eigentumswohnungen

  • Rechtssicherheit bei Kauf und Verkauf

Woher bekomme ich einen Aufteilungsplan?

Üblicherweise wird der Aufteilungsplan schon beim Bau einer Immobilie erstellt – und zwar vom Architekten des Gebäudes.

Diesen Plan müssen Sie gemeinsam mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt beantragen und vorlegen. Danach wird die Teilungserklärung notariell beurkundet, um gültig zu sein.

“Sie möchten Ihre Wohnung verkaufen und finden die Teilungserklärung samt Aufteilungsplan nicht? In diesem Fall lohnt sich der Gang zum Grundbuchamt.”

Dort liegen Dokumente wie Teilungspläne in den Grundakten und können eingesehen werden. Gegen eine Gebühr erhalten Sie als Eigentümer eine Kopie der Teilungserklärung inklusive dazugehöriger Pläne.

Was kostet ein Aufteilungsplan?

Für eine beglaubigte Teilungserklärung sollten Sie mit Kosten zwischen 70 und 140 Euro rechnen.

Wenn Ihnen alle Dokumente vorliegen, ist dies die einfachste Methode, um die entsprechenden Dokumente für den Wohnungsverkauf vorzubereiten.

Wenn Sie einen Teilungsplan neu anfertigen und genehmigen lassen müssen, planen Sie Kosten von 25 bis 350 Euro ein.

Diese richten sich üblicherweise nach dem Verkehrswert der Immobilie.

Bedenken Sie, dass die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung für die Einreichung im Grundbuchamt nötig ist.

Diese ist mit deutlich höheren Kosten nach GNotKG verbunden.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

In der Regel wird der Teilungsplan bereits vom Architekten des Gebäudes erstellt, wenn dieses gebaut wird. Sie beantragen dann den Plan und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt. Daraufhin wird die Teilungserklärung notariell beurkundet.

Falls Sie Ihren Aufteilungsplan nicht mehr finden, erhalten Sie beim Grundbuchamt eine Kopie.

Der Aufteilungsplan muss dem Maßstab 1:100 folgen und klar angeben, welche Bereiche des Gebäudes zu welchem Sondereigentum gehören und wo das Gemeinschaftseigentum zu finden ist.

Dafür ist eine eindeutige Nummerierung erforderlich. Jedes Sondereigentum erhält eine eigene Nummer, die auch für die dazugehörigen Bestandteile (z. B. Keller und Stellplatz) gilt.

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der alle Gebäudeteile hervorgehen. Dort lässt sich sehen, welche Teile zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche Lage und Größe die Eigentumswohnungen, also das Sondereigentum, haben.

Gemeinsam mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört der Aufteilungsplan zu den Unterlagen der Teilungserklärung.

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung. Er ist auch als Teilungsplan bekannt. Das Dokument legt fest, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören.

Zudem ist hier zu sehen, welche Einheiten mit Sondernutzungsrecht Teil welcher Eigentumswohnung sind.

Während der Aufteilungsplan ein zeichnerisches Dokument ist, stellt die Teilungserklärung eine schriftliche Erklärung dar.

Sie wird gemeinsam mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuch der Immobilie hinzugefügt, um Eigentumswohnungen als Sondereigentum zu begründen.

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