Wie beantrage ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Essenzielles Dokument bei der Begründung von Eigentumswohnungen

Marilena Meyer
Ohne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Verkauf von Eigentumswohnungen nicht möglich

Die wichtigsten Fakten

  • Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein wichtiges Dokument bei der Teilung eines Mehrfamilienhauses

  • Ohne die Bescheinigung dürfen Sie eine Immobilie nicht in verschiedene Wohneinheiten aufteilen

Sie haben eine Immobilie und möchten diese vor einem Verkauf in Eigentumswohnungen umwandeln?

Gerade in städtischen Regionen kann sich dies lohnen. Doch wie lässt sich aus einem Einfamilienhaus eine Immobilie mit mehreren Wohneinheiten machen?

Hier kommt die Abgeschlossenheitserklärung ins Spiel.

Denn: Nur mit diesem Dokument lässt sich eine Eigentumswohnung am Ende als eigenständige Wohneinheit begründen.

Doch was ist die Abgeschlossenheitserklärung genau? Woher bekommen Sie das Dokument und was ist bei der Beantragung zu beachten?

Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie und wo Sie eine Abgeschlossenheitserklärung beantragen können und was dabei sonst noch wichtig ist.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein juristisches Dokument, mit dem Baubehörden die Abgeschlossenheit einer Wohneinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses bestätigen.

Mit anderen Worten:

“Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine Wohneinheit sich als eigenständige Wohnung nutzen lässt.”

Das bedeutet: Die Wohnung ist bautechnisch durch Decken, Wände, Böden und Türen vom restlichen Teil der Immobilie getrennt.

Der Nutzer oder Eigentümer kann also die Wohnung abschließen und so anderen den Zugang verwehren.

Vereinfacht gesagt: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt juristisch grünes Licht dafür, getrennte Wohnungen in einem Haus zu definieren.

Wichtig: Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung gut aufbewahren

Die Abgeschlossenheitsbescheinigungen der einzelnen Wohnungen sind ein wichtiger Bestandteil der Teilungserklärung. Bewahren Sie alle Dokumente gut auf, da Sie diese bei einem Verkauf vorlegen müssen.

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Wann brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Für Sie wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung in folgenden Situationen wichtig:

  1. Teilung des Hauses: Sie möchten eine Immobilie in mehrere Eigentumswohnungen unterteilen. Dies kann zum Zwecke der Vermietung oder des Wohnungsverkaufs passieren. Auch bei Erbengemeinschaften kann es notwendig werden.

  2. Anbau einer Einliegerwohnung: Sie bauen eine Einliegerwohnung an und möchten diese als eigenständige Wohneinheit vermieten.

  3. Verkauf eines Mehrfamilienhauses: Sie möchten Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen und benötigen das Dokument zusammen mit der Teilungserklärung zur Vorlage beim Käufer.

Übrigens: Die Rechtsgrundlage für die Bescheinigung der Abgeschlossenheit findet sich in den Paragrafen 3 und 7 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Was beinhaltet die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung belegt, dass alle in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen durch Nummern gekennzeichnet und bautechnisch vollständig voneinander getrennt sind.

Sind diese Kriterien erfüllt, wird jede Wohnung als abgeschlossene und eigenständige Einheit betrachtet.

Die Folge:

“Sie dürfen die Wohneinheiten einzeln verkaufen, vererben oder verschenken.”

Üblicherweise wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung auf Antrag des Immobilieneigentümers ausgestellt.

Sie gilt für folgende Bereiche:
  • Wohnräume

  • Bad und Küche

  • Büros

  • Eine eventuell zugehörige Garage

  • Ein eventuell zugehöriges Kellerabteil

Beachten Sie: Die gesonderten Bereiche außerhalb der Wohnung sollten durch eine Nummerierung oder Markierung klar der jeweiligen Wohnung zugeordnet werden können.

Tipp: Schon beim Bau auf die Aufteilung achten

Sie planen den Bau von Eigentumswohnungen? Achten Sie schon bei der Bauplanung darauf, dass alle Wohneinheiten den Kriterien für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung genügen.

Der Grund: Später notwendige bauliche Änderungen können mitunter teuer werden.

Wann gilt eine Wohnung rechtlich als abgeschlossen?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Wohnung rechtlich als abgeschlossen gilt:

  • Wohnung ist abschließbar

  • Wohnung ist vollständig vom Rest des Gebäudes getrennt

  • Wohnung hat separaten Zugang ins Treppenhaus oder ins Freie

  • Wohnung erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften zum Brandschutz

  • Wohnung bietet ausreichenden Schall- und Wärmeschutz

  • Wohnung hat mindestens ein Bad und eine Toilette

  • Wohnung weist mindestens eine Küche oder Küchenzeile auf

Wenn alle diese Punkte erfüllt sind, gilt die entsprechende Einheit als rechtlich klar abgegrenzt. Die Folge: Sie können diese ins Grundbuch eintragen lassen.

Wichtig: Gewerblich nutzbare Räume müssen weniger Voraussetzungen erfüllen

Sie haben in Ihrer Immobilie gewerblich nutzbare Räume wie Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte oder Büros? Hier wird es noch einfacher. Denn: Die Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit liegen niedriger.

Hier müssen die Räume nur verschließbar sein, Schall- und Brandschutzvorgaben erfüllen und mindestens eine Toilette aufweisen.

Was gilt bei Stellplätzen?

Stellplätze erfüllen relativ einfach die Voraussetzungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Schauen wir uns das genauer an:

1. Garagen

Garagen gelten dann als abgeschlossen, wenn sie Wände und ein Dach haben. Zusätzlich sollten Sie einer der Wohnungen zugeordnet werden.

Bei Stellplätzen in einer größeren Garage ist die Regelung bereits durch eine dauerhafte Markierung zur Abgrenzung erfüllt.

2. Freie Stellplätze

Bei Autoabstellplätzen unter freiem Himmel gilt, dass sie niemals Sondereigentum sein können. Entsprechend gibt es für diese Stellplätze keine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Sie haben jedoch eine alternative Option: Im Grundbuch lässt sich ein eingetragenes Sondernutzungsrecht festhalten.

Was gilt bei Terrassen, Balkonen und Freiflächen?

Ein Balkon oder eine Loggia ist zwar nicht rundum von Wänden umschlossen, gehört aber ebenfalls als Sondereigentum zur angrenzenden Wohnung.

Mit anderen Worten: Nur die jeweiligen Bewohner haben Zugang. Das gilt auch bei Dachterrassen, die nur über eine Wohnung erreichbar sind.

Terrassen in Parterrewohnungen mit Zugang von mehreren Seiten sind zwar Gemeinschaftseigentum, aber auch hier lässt sich ein Sondernutzungsrecht für den Wohnungseigentümer aussprechen.

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Wo kann ich den Antrag auf Abgeschlossenheit stellen?

Den Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen Sie bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde.

Doch es geht auch anders: Die einzelnen Bundesländer dürfen per Rechtsverordnung einen öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen ermächtigen, diese Bescheinigung auszustellen.

Sie möchten mehr darüber wissen? Die zuständige Baubehörde kann Sie dazu beraten.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen, benötigen Sie mehrere Dokumente.

Dabei gilt: Die genaue Liste kann je nach Bundesland etwas unterschiedlich aussehen.

Meistens benötigen Sie jedoch die folgenden Unterlagen für den Antrag:
  • Formloser Antrag auf Bescheinigung der Abgeschlossenheit

  • Name und Unterschrift des Antragstellers

  • Bezeichnung des Grundstücks und Grundbuchblattnummer

  • Unterschrift des Eigentümers

  • Lageplan im Maßstab 1:1000, etwa eine Flurkarte

  • Aktueller Grundbuchauszug

  • Aufteilungsplan im Maßstab 1:100 in mindestens zweifacher Ausführung

  • Übersicht von Gemeinschafts- und Sondereigentum mit entsprechenden Abgrenzungen

  • Zeichnungen der sanitären Einrichtungen

  • Berechnung von Wohnflächen und Nutzflächen

  • Freiflächenplan mit Kennzeichnung der Stellplätze

Hinweis: Ein Online-Antrag spart Zeit

Manche Bauaufsichtsbehörden bieten das Formular für den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits online an. Informieren Sie sich dafür auf der Website der zuständigen Baubehörde!

Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung hängen vom jeweiligen Amt beziehungsweise der Bauaufsichtsbehörde ab. Hier gibt es keine Einheitlichkeit.

“Rechnen Sie mit Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich. Für eine doppelte Ausfertigung fallen höhere Kosten an.”

Hier ein Kostenbeispiel für die Stadt Bremen:

Ein Mehrfamilienhaus soll in 3 Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Zu jeder Wohnung gehört zudem eine eigene Garage.

Die Kosten berechnen sich dabei folgendermaßen:

Grundgebühr 73 Euro
Zusatzgebühr für die 3 Wohneinheiten 3 x 28 Euro = 84 Euro
Zusatzgebühr für Stellplätze 3 x 28 Euro = 84 Euro
Gesamtkosten 241 Euro

Die Ausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie je nach Gemeinde nach 14 Tagen bis 3 Monaten.

Wichtig: Planen Sie die Bearbeitungsdauer bei einem Verkauf ein

Sie möchten Ihre Immobilie teilen und die einzelnen Wohnungen dann schnellstmöglich verkaufen? Planen Sie dabei unbedingt die Bearbeitungsdauer bis zur Ausstellung der Abgeschlossenheitserklärung ein.

Denn: Erst dann können Sie die Eigentumswohnungen auch einzeln verkaufen.

Wie wird die Abgeschlossenheit überprüft?

Das Wohnungseigentumsgesetz gibt die Regeln dafür vor, wann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden darf.

Beachten Sie: Das zuständige Amt trifft eine Entscheidung nur auf Basis der eingereichten Unterlagen. Eine baurechtliche Prüfung findet nicht statt.

Daher bedeutet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht automatisch, dass es eine Baugenehmigung für das Gebäude gibt.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Nur Eigentümer, Erbbauberechtigte, bevollmächtigte Anwälte und Personen mit Einverständniserklärung eines Antragsberechtigten dürfen die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen.

Sie benötigen das Dokument dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vererben oder verschenken möchten.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der örtlich zuständigen Baubehörde ausgestellt. In manchen Bundesländern gibt es zudem bevollmächtigte Sachverständige, die diese Kompetenz haben.

Beachten Sie: Dabei handelt es sich um eine behördliche Wissenserklärung, nicht aber um Verwaltungsrecht. Entsprechend kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Baugenehmigung ersetzen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung beschreibt, dass alle in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ihre jeweils eigene Nummer haben und bautechnisch komplett voneinander getrennt sind.

In Kombination mit der Teilungserklärung ermöglicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung den Verkauf der einzelnen Einheiten.

Um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie bei der Baubehörde einen Antrag auf Abgeschlossenheit stellen.

Dafür benötigen Sie Dokumente, die die Unabhängigkeit der Wohnungen und ihre Eigenschaften belegen.

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