Reservierungsvereinbarungen sollen Planungssicherheit für alle schaffen
Es ist wie im Bilderbuch: Nach der Besichtigung der Immobilie sind die Käufer begeistert und bekunden ihr Interesse.
Sie möchten allerdings erst noch in Ruhe die Zahlungsmodalitäten klären oder benötigen Bedenkzeit.
In diesem Fall besteht für Käufer die Möglichkeit, mit dem Makler eine Reservierungsvereinbarung zu treffen. Der Makler versichert damit, die Immobilie während der Wartedauer nicht anderweitig anzubieten.
Erfahren Sie hier alle wichtigen Fakten zur Reservierungsvereinbarung und wie sich diese auf Sie als Verkäufer der Immobilie auswirkt.
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