Reservierungsvereinbarung mit dem Makler: Können Käufer ihre Wunschimmobilie reservieren?

Knifflige Reservierungen: Hier sollten alle Seiten genau hinschauen

Marilena Meyer
Bei der Reservierungsvereinbarung sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer sorgfältig abwägen

Die wichtigsten Fakten

  • Reservierungsvereinbarungen sind grundsätzlich möglich

  • Ob nun Makler, Verkäufer oder Käufer: Achten Sie auf eventuelle Fallstricke

Reservierungsvereinbarungen sollen Planungssicherheit für alle schaffen

Es ist wie im Bilderbuch: Nach der Besichtigung der Immobilie sind die Käufer begeistert und bekunden ihr Interesse.

Sie möchten allerdings erst noch in Ruhe die Zahlungsmodalitäten klären oder benötigen Bedenkzeit.

In diesem Fall besteht für Käufer die Möglichkeit, mit dem Makler eine Reservierungsvereinbarung zu treffen. Der Makler versichert damit, die Immobilie während der Wartedauer nicht anderweitig anzubieten.

Erfahren Sie hier alle wichtigen Fakten zur Reservierungsvereinbarung und wie sich diese auf Sie als Verkäufer der Immobilie auswirkt.

Wie funktioniert eine Reservierungsvereinbarung mit dem Makler?

Die Reservierungsvereinbarung für eine Immobilie wird zwischen Makler und Kaufinteressent abgeschlossen.

Damit verpflichten sich beide Seiten:
  1. Makler: Reserviert die Immobilie für den potenziellen Käufer bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Er bietet das Objekt so lange keinem anderen Interessenten an.

  2. Kaufinteressent: Bezahlt die Reservierungsgebühr. Der Betrag wird bei einem Kauf später mit der Maklerprovision verrechnet. Kommt der Kauf nicht zustande, verliert der Käufer einen Teil oder sogar die gesamte Zahlung.

Wie lange können Käufer eine Immobilie reservieren?

Mit der Vereinbarung zur Reservierung haben Sie als Verkäufer eigentlich nichts zu tun. Es ist ein Rechtsgeschäft zwischen dem Makler und einem Kaufinteressenten.

In der Praxis sieht das leider anders aus: Häufig verlangen Käufer, dass Sie die Vereinbarung ebenfalls unterzeichnen. Nur so ergibt sich eine echte Garantie.

Andernfalls wären Sie nicht daran gebunden. Sie könnten die Immobilie privat verkaufen oder parallel einen anderen Makler beauftragen.
Und genau hier kommt die Reservierungsdauer ins Spiel.

“Übliche Fristen liegen zwischen 4 und 8 Wochen.”

Sehr lange Vereinbarungen können bis zu 6 Monate dauern.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Wägen Sie die Vor- und Nachteile in Ihrer persönlichen Situation ab.

Wichtige Fragen:
  • Müssen Sie schnell verkaufen oder haben Sie Zeit?

  • Gibt es viele Interessenten oder sind Sie auf den aktuellen Käufer angewiesen?

  • Haben die potenziellen Käufer einen attraktiven Kaufpreis in Aussicht gestellt?

  • Haben Sie das Gefühl, Ihre Immobilie in gute Hände zu geben?

Wichtig:

“Unterschreiben Sie eine Reservierungsvereinbarung als Verkäufer nur, wenn es sich für Sie unter dem Strich auch lohnt.”
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Was bedeutet die Reservierung für Sie als Verkäufer?

Sie als Verkäufer sind an der Reservierungsvereinbarung nicht beteiligt. Sie erhalten auch keinen Anteil an der Maklergebühr.

Aus diesem Grund bedeutet eine solche Vereinbarung für Sie oft eher einen Nachteil.

Die Gründe liegen auf der Hand:
  • Keine Sicherheit, dass der Käufer in den Deal „einschlägt“

  • Garantierte Verzögerung des Verkaufs

  • Risiko von Mehraufwand bei Absprung des Interessenten

Für Sie lohnt sich eine Reservierungsvereinbarung also nur dann, wenn es nur wenige Interessenten gibt.

Alternative: Es handelt sich um Ihren „Wunschkäufer“.

Was bedeutet eine Reservierungsvereinbarung für Makler?

Für den Makler ist die Reservierungsvereinbarung deshalb attraktiv, weil sie ihm mehr Verbindlichkeit beim Geschäft verschafft.

Denn: Die reine Interessensbekundung von Kunden ist oft nicht aussagekräftig. Dieser könnte jederzeit abspringen.

Mit einer Reservierungsgebühr, die sich bei Bedarf einbehalten lässt, erhält der Makler dann zumindest eine Entschädigung. Zudem erzeugt er ein Gefühl der Verbindlichkeit.

Achtung Verwechslungsgefahr

Die Reservierungsvereinbarung ist nicht mit der Nachweisbestätigung des Maklers zu verwechseln. Damit sichert sich der Makler für die Provision ab.

Wie hoch ist die Reservierungsgebühr?

Schließen Makler und Käufer die Reservierungsvereinbarung ab, gehört dazu oft eine Reservierungsgebühr.

Diese wird später mit der Maklerprovision verrechnet – sie stellt also eine Art Vorschuss für den Makler dar.

“Häufig liegt die Reservierungsgebühr bei 5 bis 10 Prozent der Maklerprovision. ”

Das hat einen Grund: Fällt die Gebühr zu hoch aus, übt dies sehr großen Druck auf Käufer aus. Sie fühlen sich verpflichtet, die Immobilie zu kaufen, um einen hohen Verlust zu vermeiden.

Dazu hat das Landgericht Köln (Az.: 2 O 292/19) entschieden: Die Grenze wird hier bei unter 10 Prozent der Maklerprovision angesetzt.

Fällt die Gebühr höher aus, müsste die Vereinbarung notariell beglaubigt werden.

Hinweis Ausnahmen ohne Gebühr

Mitunter verzichten Makler auch auf die Reservierungsgebühr. Für die Interessenten bedeutet das: Reservierung ohne Kosten.

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Ist die Reservierung verbindlich?

Die Verbindlichkeit einer Reservierung ist nicht in jedem Fall gegeben.

Im Gegenteil: Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die Reservierungsvereinbarung überhaupt wirksam.

Aus diesem Grund ist es wichtig genau auf die Formulierungen im Vertrag sowie auf die Höhe der Reservierungsgebühr zu achten.

Voraussetzungen für eine verbindliche Reservierung:
  • Verkäufer müssen einen Alleinauftrag mit dem Makler schließen. Andernfalls können noch weitere Makler tätig sein, wodurch die Reservierungsvereinbarung ihre Bedeutung verliert.

  • Verkäufer sollten der Reservierungsvereinbarung zustimmen. So vermeidet der Makler einen Verstoß gegen die Interessen des Verkäufers und der Käufer geht sicher, dass der Verkäufer über die Reservierung informiert ist.

  • Vorformulierte Klauseln zur Reservierungsgebühr in den AGB sind nicht erlaubt, wenn sie dem Interessenten keine Vorteile bringen und stattdessen nur eine Vergütung für den Makler absichern. Daher sollten Reservierungsvereinbarungen stets individualvertraglich aufgestellt werden.

  • Formfehler sind zu vermeiden. Dabei ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar zu empfehlen. Die Profis werden vermutlich zu der verbindlichen Alternative der Reservierungsvereinbarung, dem Vorvertrag, raten.

  • Reservierungsvereinbarungen müssen den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Daher ist es sinnvoll, sich gründlich zu informieren.

Reservierungsvereinbarung oder Vorvertrag: Was ist besser?

Die Reservierungsvereinbarung ist aus Käufersicht dann sinnvoll, wenn noch keine hundertprozentige Sicherheit über den Kauf besteht.

Wer sich jedoch ganz sicher ist, aber noch auf die Zusage der Bank oder andere Faktoren wartet, ist mit dem verbindlichen Vorvertrag oft besser beraten.

“Dieser wird notariell beurkundet und verpflichtet zum Verkauf. ”

Er ist also rechtlich bindend, anders als die unverbindliche Reservierungsvereinbarung.

Grundsätzlich können sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Vorvertrag zurücktreten.

Jedoch fällt dann ein Schadensersatz an. Diese rechtlichen Konsequenzen fallen bei der Reservierungsvereinbarung weg.

Wichtig: Letztlich ist der Immobilienverkauf immer erst mit einem notariell beurkundeten, von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag komplett.

Nicht ohne Risiko: Fallstricke einer Reservierungsvereinbarung

Solche Vereinbarungen zwischen Makler und Kaufinteressenten wirken zunächst sehr unkompliziert. Leider trügt der Schein.

Denn: Das ganze Konstrukt steht rechtlich auf wackeligen Beinen. Es gibt zahlreiche Probleme, die dabei aufkommen können.

Hier eine Auswahl:

1. Streit um die Reservierungsgebühr nach Absprung des Käufers

Falls sich der Interessent später gegen die Immobilie entscheidet, wird es kompliziert.

Laut Vereinbarung erhält er die Gebühr nämlich nicht oder nur zu einem Teil zurück. Die Folge: Juristische Auseinandersetzungen.

Nicht selten entscheiden Gerichte im Sinne der Käufer.
Die Folge: Makler müssen die Gebühren zurückerstatten.

Mögliche Gründe: Fehlende notarielle Beglaubigung oder Unwirksamkeit der Reservierungsgebühr.

2. Bruch der Vereinbarung durch den Makler

Sollte der Makler die Immobilie entgegen der Vereinbarung weiteren Interessenten zeigen, macht dies die Reservierung nichtig.

In diesem Fall müssten Makler die Reservierungsgebühr zurückerstatten.

Dies gilt auch, wenn Sie als Verkäufer die Vereinbarung nicht unterschreiben und parallel nach weiteren Interessenten suchen.

3. Verzögerungen des Immobilienverkaufs

Eine Reservierung bedeutet für den Verkaufsprozess immer Stillstand. Makler und Verkäufer müssen auf die Antwort des Käufers warten.

Dies ist gerade dann problematisch, wenn die Interessenten die Frist voll ausschöpfen und sich in der Zwischenzeit andere potenzielle Käufer melden.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Eine Reservierungsvereinbarung ist ein freiwilliges Rechtsgeschäft zwischen Makler und Kaufinteressent. Sie verpflichtet den Interessenten nicht zum Kauf der Immobilie.

Sollte der Kaufinteressent jedoch abspringen, kann der Makler die Reservierungsgebühr teilweise oder komplett einbehalten.

Grundsätzlich können Makler eine Reservierungsgebühr berechnen. Dieser sind jedoch enge gesetzliche Grenzen gesetzt.

Halten Makler diese Grenzen nicht ein, können Käufer die Gebühr später in jedem Fall zurückfordern.

Nein, hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Rechtsgeschäfte. Der Maklervertrag sichert dem Makler bei einem erfolgreichen Verkauf eine Provision zu.

Die Reservierungsvereinbarung sorgt dafür, dass der Makler einem Kaufinteressenten die Wunschimmobilie für den vereinbarten Zeitraum „freihält“.

Für die Reservierung zahlen Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr.

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