Keinen direkten Zugang zur Straße nach Grundstücksteilung
Wird ein Grundstück in zwei kleinere aufgeteilt, entsteht häufig die Situation, dass das hintere Grundstück keinen eigenen Zugang mehr zur öffentlichen Straße hat.
In diesen Fällen wird von dem Wegerecht Gebrauch gemacht.
Das Wegerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und erlaubt Eigentümern, einen Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen.
Was es dabei zu beachten gibt, welche Pflichten beide Parteien einhalten müssen und wie das Wegerecht den Wert einer Immobilie beeinflusst, erfahren Sie jetzt.
100% kostenlos und unverbindlich bewerten