Baulastenverzeichnis: Wie bekomme ich Einsicht?

Vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt das Baulastenverzeichnis beantragen

Marilena Meyer
Das Baulastverzeichnis bei Grundstücken - Was darf ich und was darf ich nicht als Eigentümer?

Die wichtigsten Fakten

  • Um das Baulastenverzeichnis einzusehen, können Sie beim zuständigen Bauamt einen formlosen Antrag stellen

  • Jeder mit berechtigtem Interesse kann in das Baulastenverzeichnis beim Bauamt einsehen

  • Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet zwischen 20 und 100 Euro.

Vor dem bösen Erwachen sollten das Baulastenverzeichnis geprüft werden

Das Baulastenverzeichnis stellt eine Ergänzung zum Grundbuch dar. Vor dem Immobilienkauf sollten Sie unbedingt Einsicht in das Verzeichnis nehmen.

So gehen Sie sicher, dass auf dem Grundstück keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung wie etwa eine Stellplatzpflicht oder eine Durchfahrbaulast liegt.

Doch wo finde ich das Baulastenverzeichnis? Wer darf es einsehen und was kostet ein Auszug?

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Baulast-Einsicht.

Was steht in einem Baulastenverzeichnis?

Im Baulastenverzeichnis steht, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen.

Diese Informationen finden sich nicht im Grundbuchauszug, weshalb es wichtig ist, zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu nehmen.

Wichtig: Baulasten sind nicht mit Grunddienstbarkeiten aus dem Grundbuch zu verwechseln. Dabei handelt es sich etwa um Wohn- oder Pfandrechte.

Was ist eine Baulast?

Baulasten sind rechtlich bindende Verpflichtungen für den Eigentümer eines Grundstücks.

Daher gilt es, sich vor dem Kauf genau mit eventuell vorhandenen Baulasten auseinanderzusetzen.

Nicht immer handelt es sich bei einer Baulast um eine negative Belastung. Zudem gilt, dass diese Lasten nur freiwillig gewährt werden können.

Meist handelt es sich bei der Baulast um eine Einschränkung oder Vorgabe zur Bebauung und Nutzung des Grundstücks.

Typische Baulasten sind:
  • Abstandsflächenbaulast: Hier dürfen Sie als Eigentümer bestimmte Flächen des Grundstücks nicht bebauen, um den Abstand zu anderen Immobilien zu wahren.

  • Kinderspielflächenbaulast: Wer eine Immobilie mit mehr als fünf Mietwohnungen besitzt, muss eine Kinderspielfläche bereitstellen. Bei Seniorenwohnungen lässt sich diese Baulast jedoch aufheben.

  • Stellplatzbaulast: In diesem Fall müssen Sie Stellflächen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung stellen. Dafür dürfen Sie eine Gebühr verlangen.

  • Überfahrbaulast: Auch diese Baulast kommt häufig vor. Dabei müssen Sie auf Ihrem Grundstück Zufahrtwege für Krankenwagen und Feuerwehr freihalten, damit etwa Grundstücke in zweiter Reihe erreicht werden können.

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Wann sollte ich das Baulastenverzeichnis einsehen?

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie Einblick in das Baulastenverzeichnis nehmen. Denn manche Baulasten beeinflussen den Wert und die Nutzbarkeit des Grundstücks sowie die geplante Bebauung.

Als Käufer sind Sie Rechtsnachfolger des Verkäufers und übernehmen die eingetragenen Baulasten.

Diese lassen sich nur dann löschen, wenn kein öffentliches Interesse mehr an ihnen besteht.

Auch als Verkäufer gilt es, noch einmal in das Baulastenverzeichnis zu schauen.

Eventuell lassen sich veraltete Lasten vor dem Verkauf löschen, was den Prozess vereinfacht.

Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?

Das Baulastenverzeichnis dürfen Sie dann einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück haben.

Dafür benötigen Sie einen Nachweis wie etwa eine Vollmacht des Eigentümers.

Eigentümer haben ebenso das Recht, das Verzeichnis einzusehen. Das gilt zudem für beauftragte Makler.

Wo finde ich das Baulastenverzeichnis?

Den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis können Sie formlos beim zuständigen Bauamt betragen.

Dafür benötigen Sie Unterlagen wie etwa den Nachweis für berechtigtes Interesse, den Kaufvertrag oder den Eigentumsnachweis.

Hinweis Ausnahmen

In Bayern und Brandenburg gibt es kein Baulastenverzeichnis. Hier werden die Verpflichtungen in die Abteilung II im Grundbuch eingetragen.

Was kostet ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?

Die Kosten für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bewegen sich meist im zweistelligen Bereich.

Kosten zwischen 20 und 100 Euro pro Grundstück sind üblich. In Hamburg liegt der Preis zum Beispiel bei 40 Euro, in Berlin bei 29 Euro pro Grundstück.

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

In den meisten Bundesländern gibt es inzwischen Online-Formulare für die Beantragung der Einsicht in das Baulastenverzeichnis.

Sogenannte Negativatteste, die belegen, dass keine Baulast vorhanden ist, kosten meist nur sehr wenig.

Positivatteste hingegen sind tendenziell teurer. Sie enthalten Kopien der Baulast-Texte sowie Kopien der relevanten Lagepläne.

Hinweis Mündliche Auskunft

In der Regel ist die mündliche Auskunft kostenlos. Für den Immobilienkauf sollten Sie jedoch unbedingt einen schriftlichen Auszug beantragen.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Um das Baulastenverzeichnis einzusehen, können Sie beim zuständigen Bauamt einen formlosen Antrag stellen. Oft gibt es auch Online-Formulare für den Antrag. Je nach Gemeinde benötigen Sie im Vorfeld Unterlagen.

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen oder Bebauungseinschränkungen. Häufig kommt zum Beispiel das Wegerecht in Form einer Überfahrbaulast zum Einsatz. Diese wird eingetragen, um die Zufahrt zu einem anderen Grundstück zu gewährleisten.

Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet zwischen 20 und 100 Euro. Wenn viele Baulasten vorhanden sind, können die Positivatteste mit dazugehörigen Kopien und Lageplänen auch etwas teurer sein. Die genauen Kosten hängen vom jeweiligen Bundesland ab und lassen sich in der Gebührenverordnung einsehen.

Das Baulastenverzeichnis steht nicht im Grundbuch, sondern stellt ein separates Verzeichnis dar. Indem Sie beim zuständigen Bauamt anfragen, können Sie Einsicht in die Baulasten des Grundstücks in Frage nehmen. Dafür müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

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