Maklercourtage: Sind Maklerkosten absetzbar?

Maklercourtage und Steuern: Der Einzelfall entscheidet!

Marilena Meyer
Erfahren Sie, welche Faktoren bei der Prüfung der Absetzbarkeit von Maklerkosten eine Rolle spielen

Die wichtigsten Fakten

  • Maklercourtage ist vor allem für Vermieter steuerlich absetzbar

  • Verkäufer können die Maklergebühren nur dann absetzen, wenn sie ein Mietobjekt durch ein anderes ersetzen

Maklercourtage: Nur unter bestimmten Umständen absetzbar

Ob nun Kauf oder Verkauf einer Immobilie – in den meisten Fällen ist ein Makler beteiligt. Das bedeutet: Sie müssen eine Maklercourtage bezahlen.

Bitter: Als prozentualer Anteil am Kaufpreis ergeben sich dabei schnell fünfstellige Summen.

Da drängt sich die Frage geradezu auf: Sind solche Maklerkosten nicht steuerlich absetzbar? Und wenn ja, unter welchen Umständen?

Lesen Sie hier, wann Sie die Maklercourtage steuerlich absetzen können und was Sie als Verkäufer dabei beachten sollten!

Kann ich die Maklergebühren von der Steuer absetzen?

Ob Sie die Maklergebühren von der Steuer absetzen dürfen, hängt davon ab, zu welchem Zweck Sie das Objekt verkaufen oder kaufen.

Denn: Grundsätzlich sind Maklergebühren nur dann Werbungskosten, wenn Sie mit der Immobilie Geld verdienen wollen.

Damit gilt:

“Grundsätzlich haben Vermieter es am einfachsten, die Courtage als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.”

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, ob und wie Sie die Maklerkosten von der Steuer absetzen dürfen:

Ihre Position Maklerprovision absetzbar?
Verkäufer Die Maklerprovision ist nicht von der Steuer absetzbar – es sei denn, Sie ersetzen mit dem Verkauf ein Mietobjekt durch ein neues Mietobjekt.
Käufer Die Maklerprovision ist nicht von der Steuer absetzbar – es sei denn, Sie vermieten das Kaufobjekt.
Vermieter Die Maklerprovision ist im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Aufgrund des Bestellerprinzips zahlen Vermieter fast immer die ganze Courtage.
Mieter Die Maklerprovision ist nicht von der Steuer absetzbar – es sei denn, Sie ziehen berufsbedingt in eine Mietwohnung. Allerdings fallen für Mieter nur selten Maklergebühren an.
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Wie kann ich die Provision als Vermieter absetzen?

Als Vermieter von Immobilien gilt für Sie: Sie müssen als Auftraggeber die volle Provision an den Makler zahlen, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt.

Im Gegenzug dürfen sie die Provision in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Doch wie funktioniert das?

Nutzen Sie in der Steuererklärung über Elster die Anlage V (Werbungskosten). In den Zeilen 31 und 32 geht es um Einkünfte aus der Vermietung und die damit verbundenen Werbungskosten.

Tragen Sie die Maklercourtage dort als Werbungskosten ein und mindern Sie Ihre Steuerlast.

Welche Kosten können beim Hausverkauf steuerlich geltend gemacht werden?

Die Maklerkosten dürfen Sie als Verkäufer also nur beim Verkauf eines Mietobjektes und Kauf eines neuen Mietobjektes steuerlich absetzen.

Mit anderen Worten: Sofern Sie mit Immobilien dauerhafte Einnahmen erzielen, haben Sie auch steuerliche Möglichkeiten.

Deshalb: Schauen Sie sich auch die weiteren Chancen in diesem Bereich an.

Diese Nebenkosten sind für Verkäufer interessant:
  • Renovierungs- und Handwerkerkosten: Diese bringen mit dem Steuerbonus für energetische Sanierungen seit 2020 Einsparungen von bis zu 40.000 Euro.

  • Dokumente wie der Energieausweis: Die Kosten lassen sich von der Steuer absetzen.

  • Erstellung eines Wertgutachtens: Die Kosten für Sachverständige lassen sich ebenfalls als Werbungskosten absetzen.

  • Notarkosten: Ebenso können Sie die Notarkosten von der Steuer absetzen.

Tipp Umgehen Sie nach Möglichkeit die Spekulationssteuer

Achten Sie möglichst darauf, die Spekulationssteuer zu vermeiden. Diese fällt an, wenn Sie das Objekt in weniger als 10 Jahren nach dem Kauf oder nach weniger als 3 Jahren der Eigennutzung weiterverkaufen.

Warten Sie daher am besten 10 Jahre, bis die Spekulationsfrist verstreicht.

Denn: Die Spekulationssteuer wird nämlich mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet. Dieser kann bis zu 45% (Höchststeuersatz) betragen.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Maklerprovision lässt sich unter bestimmten Umständen von den Steuern absetzen. Das geht dann, wenn Sie das Kaufobjekt vermieten, wenn Sie Vermieter sind oder wenn Sie als Mieter die berufliche Nutzung der Immobilie planen.

Verkäufer dürfen die Provision dann absetzen, wenn sie ein Mietobjekt durch ein neues Mietobjekt ersetzen.

Die Notarkosten sind für Vermieter ebenfalls steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den Werbungskosten beim Hauskauf und lassen ich voller Höhe von den Mieteinnahmen abziehen.

Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr Steuerberater dabei, die Notarkosten von der Steuer abzusetzen.

Ja, die Maklerkosten zählen zu den Anschaffungskosten. Ebenso wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer stehen sie ausschließlich in Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb.

Je nachdem, wie Sie die gekaufte Immobilie nutzen, können Sie die Maklerkosten absetzen oder nicht.

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