Wie kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie

Marilena Meyer
Nur Personen mit „berechtigtem Interesse“ können einen Grundbuchauszug anfordern und erhalten

Die wichtigsten Fakten

  • Jeder mit einem berechtigten Interesse kann einen Grundbuchauszug anfordern

  • Den Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen

  • Ein Grundbuchauszug kostet circa 10 Euro

Grundbuchauszug nur mit berechtigtem Interesse

Der Grundbuchauszug ist ein wichtiges Dokument, das über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie informiert.

Vor dem Verkauf, aber auch vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie einen aktuellen Auszug beantragen, um alle Einträge zu prüfen. Dies fordert auch Ihre finanzierende Bank.

Hier lesen Sie mehr zum Grundbuchauszug und erfahren, wie Sie ihn anfordern können, wie viel er kostet und wie lange es dauert, bis der Auszug vorliegt. Jetzt informieren!

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug informiert darüber, wem die betreffende Immobilie gehört, ob sie mit Grundschulden belastet ist und ob Reallasten, Wegerechte, Nießbrauchrechte oder Wohnrechte eingetragen sind.

Dabei lässt sich zwischen zwei Arten von Grundbuchauszug unterscheiden:
  • Beglaubigter Grundbuchauszug: Banken fordern meist einen von einer Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug an, um Fälschungen auszuschließen.

  • Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Für Ihr eigenes Interesse ist die normale Kopie, die auch preiswerter ist, ausreichend.

Die Person, die den Grundbuchauszug benötigt, bestimmt darüber, ob eine beglaubigte Kopie nötig ist oder ob der einfache Grundbuchauszug ausreichend ist.

Sie erhalten in jedem Fall eine Kopie des Grundbuchblattes, das alle wichtigen Eigentumsverhältnisse und Rechte abbildet – kurz, alle wichtigen Informationen zum Grundstück.

Tipp Baulasten zusätzlich überprüfen

Baulasten sind nicht im Grundbuchauszug zu sehen. Als Kaufinteressent sollten Sie daher zusätzlich einen Auszug des Baulastenverzeichnisses beantragen.

Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?

Nur Personen mit einem sogenannten „berechtigten Interesse“ können einen Grundbuchauszug anfordern und erhalten.

Gemäß § 12 der Grundbuchordnung muss jeder Antragstellende dieses Interesse nachweisen.

Der bearbeitende Beamte entscheidet, ob das berechtigte Interesse vorliegt. So sollen Anfragen zu unbefugten Zwecken sowie aus reiner Neugier ausgeschlossen werden.

Grundstückseigentümer und Rechteinhaber per Grundbuch haben ein „uneingeschränkt berechtigtes Interesse“.

Das gilt auch für Behörden, Gerichte, Notare und Vermessungsingenieure.

Die folgenden Personengruppen können ein berechtigtes Interesse haben, müssen dieses aber nachweisen:
  • Hauskäufer

  • Banken oder Darlehensgeber

  • Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel für die Zwangsversteigerung benötigen

  • Mieter, die sichergehen möchten, dass die Immobilie wirklich dem Vermieter gehört

  • Alle Personen, die vom Eigentümer bevollmächtigt sind

Für Kaufinteressenten gilt häufig, dass eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für den Grundbuchauszug vorliegen muss.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Sie können den Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Dies geht mündlich vor Ort oder schriftlich, wobei beim schriftlichen Antrag genaue Angaben zum Grundstück wie etwa Grundbuchbezirk und Blattnummer, Straße und Hausnummer nötig sind.

Für den Besuch bei der Grundbucheinsichtsstelle im Amtsgericht benötigen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung.

Alternativ können Sie das Dokument digital über das jeweilige Portal des Bundeslandes beantragen.

Es gibt drei Möglichkeiten, den Grundbuchauszug anzufordern:
  • Antrag beim Amtsgericht oder Bundesamt stellen: In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg wird der Grundbuchauszug vom zuständigen Amtsgericht ausgehändigt. In Baden-Württemberg handelt es sich um Gemeindesache. Auf dem Portal justiz.de finden Sie per Postleitzahl das zuständige Amtsgericht. Nutzen Sie das Formular auf der Seite für den Antrag. Alternativ können Sie persönlich zum Grundbuchamt gehen, um den Grundbuchauszug zu beantragen.

  • Onlinebestellung: Viele externe Anbieter helfen dabei, die Anfrage an das Amtsgericht zu übermitteln. Es handelt sich um einen kostenpflichtigen Service, der durchschnittlich 25 Euro kostet. Hinzu kommen die Kosten, die das Amtsgericht berechnet.

  • Grundbuchauszug über Notar erhalten: Notare können den Grundbuchauszug elektronisch anfordern. Wenn der Notar ohnehin bereits mit Ihrem Anliegen vertraut ist, weil er zum Beispiel den Kaufvertragsentwurf erstellt, ist es sinnvoll, über ihn auch den Grundbuchauszug zu erhalten. Die Anfrage bei einem fremden Notar ist eher unüblich.

Kann ich den Grundbuchauszug online beantragen?

Privatpersonen können den Grundbuchauszug nicht online beantragen.

Dies können nur Notariate, Gerichte, Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Als Privatperson müssen Sie den Antrag selbst beim Grundbuchamt stellten oder einen Notar aufsuchen. Alternativ können Sie einen externen Dienstleister nutzen.

Für den Online-Antrag wird eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro fällig. Zudem kostet der Auszug 8 Euro pro Blatt.

Wie lange dauert es, bis man einen Grundbuchauszug bekommt?

Die Ausstellung des Grundbuchauszugs dauert meist etwa eine Woche. Rechnen Sie damit, den Auszug ab Anforderung beim Grundbuchamt innerhalb von 14 Tagen zu erhalten.

Wenn der Notar den Grundbuchauszug über seinen elektronischen Zugang anfordert, dauert es nur wenige Minuten, bis das Dokument vorliegt.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Der einfache Grundbuchauszug kostet normalerweise 10 Euro.

Das gilt sowohl für den Gang über das Amtsgericht als auch über den Notar. Für den beglaubigten Grundbuchauszug sollten Sie beim Amtsgericht mit 20 Euro und beim Notar mit 15 Euro rechnen.

Ein Online-Service berechnet meist 35 Euro für den einfachen Auszug und 50 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug.

Hinweis Spartipp!

Wenn Sie die Kosten für den Grundbuchauszug ganz vermeiden möchten, können Sie einen bereits existierenden Grundbuchauszug nutzen. Eventuell liegt zum Beispiel dem Verkäufer eine Kopie vor. Beachten Sie jedoch, dass dieser Auszug veraltet oder bereits gelöscht sein kann.

Hausfrage-Rechner Wie viel ist Ihre
Immobilie wert?

100% kostenlos berechnen:

FAQ

Die häufigsten Fragen

Sie können den Grundbuchauszug online bei Service-Anbietern anfordern. Alternativ fragen Sie persönlich oder schriftlich beim örtlich zuständigen Bezirksgericht oder bei einem Notar an.

Der Blick in das Grundbuch selbst ist kostenlos. Für den Grundbuchauszug sollten Sie mit Kosten von 10 Euro rechnen. Der beglaubigte Auszug kostet 20 Euro.

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen, bis Ihnen der Grundbuchauszug vorliegt. Beim Antrag beim Notar ist der Auszug innerhalb weniger Minuten da.

Nur Personen mit einem nachweisbaren berechtigten Interesse können einen Grundbuchauszug erhalten. Wenn Sie nicht der Grundstückseigentümer sind, wird das Grundbuchamt das berechtigte Interesse genau prüfen, um Missbrauch zu vermeiden.

Hat Ihnen der Artikel gefallen?

195 Bewertungen

Stern Stern Stern Stern Stern

Ähnliche Artikel