Immobilienbewertung Weinheim

Alle wichtigen Anlaufstellen auf einen Blick

Marilena Meyer
Blick über das Oberrheingebiet auf die Stadt Weinheim und dem Ballungsgebiet Mannheim im Hintergrund

Sie wollen Ihre Immobilie in Weinheim bewerten.

Sicherlich stellen Sie sich die Frage: Sachverständiger, Gutachter oder Immobilienmakler – wer übernimmt die Bewertung?

Brauche ich ein teures Vollgutachten oder reicht eine kostenlose Bewertung mit Hilfe eines Online-Tools aus?

Erfahren Sie jetzt, wann Sie welches Gutachten benötigen, welche Unterlagen erforderlich sind und vor allem, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Außerdem nennen wir Ihnen alle wichtigen Adressen für die Immobilienbewertung in Weinheim.

Was ist bei der Immobilienbewertung in Weinheim zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Immobilienbewertungen. Diese werden von unterschiedlich qualifizierten Maklern, freien Gutachtern oder vereidigten Sachverständigen angefertigt.

Vom kostspieligen Vollgutachten bis hin zur kostenlosen Online-Bewertung: Überlegen Sie genau, welches Wertgutachten das richtige ist und vermeiden Sie unnötige Mehrkosten.

Hierzu ist zunächst der Grund für Ihre Immobilienbewertung wichtig.

So ist die Bewertung der Immobilie beim Hausverkauf der erste Schritt. Wie viel kann ich für meine Immobilie in Weinheim verlangen?

Hausfrage-Rechner Wie viel ist Ihre
Immobilie wert?

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Erst, wenn Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie in Weinheim kennen, gehen Sie selbstsicher in Preisverhandlungen und verkaufen Ihr Eigentum nicht unter Wert.

Kommt es im Falle einer Erbschaft oder Scheidung zum Rechtsstreit, führt kein Weg mehr an einem Gutachten vorbei. Ein rechtssicheres Dokument muss her.

Typische Gründe für eine Immobilienbewertung:
  • Hausverkauf

  • Scheidung

  • Erbschaft

  • Haus beleihen für Kredit

  • Steuerangelegenheiten beim Finanzamt

Im Folgenden erhalten Sie die nötigen Informationen, um das jeweils richtige Gutachten ohne unnötige Mehrkosten zu erhalten.

Welches Wertgutachten brauche ich?

Bei der Immobilienbewertung unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Gutachten.

Arten von Gutachten:
  • Kurzgutachten

  • Vollgutachten

  • rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB

  • behördliches Gutachten

  • Bewertung durch Makler vor Ort

  • Online-Bewertung

Je nachdem, wofür Sie die Immobilienbewertung benötigen, kommen unterschiedliche Arten der Wertermittlung infrage.

So können Sie zum Beispiel eine vom Makler erstellte Immobilienbewertung nicht zur Vorlage beim Finanzamt verwenden. Hierzu benötigen Sie ein Wertgutachten eines staatlich anerkannten Sachverständigen.

Genauso können Sie sich die Kosten für ein rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB sparen, wenn Sie lediglich den marktüblichen Preis für Ihre Immobilie ermitteln wollen.

In den meisten Fällen reicht eine Werteinschätzung aus. Diese ist zwar nicht so detailliert wie ein Verkehrswertgutachten, dafür jedoch deutlich günstiger.

Wir zeigen Ihnen außerdem, wie Sie Ihre Immobilie in Weinheim sogar kostenlos bewerten lassen können.

Wer erstellt welches Wertgutachten?

  • Online Fachportal über Rechner-Tools: Immobilienbewertung vor Hausverkauf kostenlos und sofort

  • Immobilienmakler: Begutachtung vor Ort mit genauerer Wertermittlung als bei Online-Tool

  • Immobiliengutachter: Güterteilung bei Scheidung, Aufteilung bei Erbschaft oder Berechnung des Beleihungswertes bei Kreditaufnahme

  • Immobiliensachverständiger: Zur Vorlage bei Behörden wie das Finanzamt wegen Steuerfragen wie Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

In folgender Tabelle können Sie sehen, welches Wertgutachten Sie brauchen und wer es Ihnen erstellt.

Wertgutachten wofür? Art der Immobilienbewertung Wer darf das Gutachten erstellen?
Verkehrswertermittlung vor Verkauf einer Immobilie Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Verkehrswertermittlung vor Kauf einer Immobilie Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Einvernehmliche Scheidung Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Scheidung mit Rechtsstreit Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB qualifizierter Gutachter
Einvernehmliche Erbschaft unter Erben Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Erbschaft mit Rechtsstreit Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB qualifizierter Gutachter
Beleihungswertgutachten für Finanzierung Vollgutachten qualifizierter Gutachter
Baumängel geltend machen Vollgutachten qualifizierter Gutachter
Zwangsversteigerung Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Erbschaftssteuer zur Vorlage beim Finanzamt behördliches Gutachten, Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Schenkungssteuer zur Vorlage beim Finanzamt behördliches Gutachten, Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Immobilienpreise Wie entwickeln sich die
Preise in Ihrer Region?

Jetzt kostenlos herausfinden:

Wo finde ich die richtigen Gutachter und Sachverständige für Immobilien in Weinheim?

Bei der Suche nach freien Gutachtern und Sachverständigen in Weinheim sollten Sie dringend darauf achten, dass die Immobiliengutachter qualifiziert sind.

Achten Sie dabei auf folgende Zertifikate:
  • IHK

  • DEKRA

  • TÜV

  • EIPO

  • DIA

  • HypZert

Eine Alternative zu freien Immobiliengutachtern ist die Wertermittlung von Immobilien durch den Gutachterausschuss.

Der Gutachterausschuss in Weinheim erstellt rechtssichere und staatlich anerkannte, behördliche Wertgutachten.

Diese erhalten Sie für bebaute und unbebauten Grundstücke sowie zu Häusern und Wohnungen.

Kontakt Gutachterausschuss für Grundstückswerte Weinheim:

Website:
Gutachterausschuss Weinheim

Telefon:
06201 822 92

Fax:
06201 825 07

E-Mail:
gutachterausschuss@gaa-nrnk.de

Adresse:
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Wo finde ich den passenden Makler in Weinheim?

Immobilienmakler sind ebenfalls qualifiziert, eine Immobilienbewertung durchzuführen.

Der Vorteil: Die Bewertung durch einen Makler ist in der Regel kostenlos.

Im Gegensatz zu einem Online-Tool bewertet der Makler die Immobilie vor Ort. So kann er den genauen Zustand und Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigen und Sie erhalten eine deutlich genauere Bewertung als im Internet.

Vor allem Makler in Ihrer Nähe kennen den Immobilienmarkt in Weinheim ganz genau und können Ihnen eine realistische Wertschätzung geben.

Diese Makler sind in Weinheim tätig:

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Weinheim?

Die Kosten für eine Immobilienbewertung durch den Gutachterausschuss Weinheim sind abhängig vom ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie.

Verkehrswert / Marktwert der Immobilie in Weinheim Promille des Wertes zuzüglich
bis 250.000 € 3,5 900 €
bis 500.000 € 2,5 1.775 €
bis 750.000 € 1,5 2.400
bis 5.000.000 € 1 2.775 €
über 5.000.000 € 0,5 7.025 €
Quelle: Gebührensatzung Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

Kostenlose Online Immobilienbewertung Weinheim

Wer kurz davor steht, eine Immobilie zu verkaufen, erhält eine aussagekräftige Immobilienbewertung für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke in Weinheim auch kostenlos online.

Die Immobilienbewertung von Hausfrage.de ist ein einfaches Online-Tool zur Ermittlung des Verkehrswertes von Haus, Wohnung oder Grundstück.

So funktioniert die Immobilienbewertung bei Hausfrage:
01.
Immobilie beschreiben

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie. Zum Beispiel: Objektart, Baujahr und Adresse. So können wir den besten Makler für Sie ermitteln.

02.
Immobilie wird bewertet

Anhand Ihrer Angaben können wir dank moderner Technologie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln.

03.
Immobilienbewertung per E-Mail

Sie erhalten Ihre individuelle Immobilienbewertung kostenlos per E-Mail. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Immobilienbewertung in Weinheim?

Für eine Immobilienbewertung z.B. beim Hausverkauf, benötigen Sie lediglich einige wenige Angaben wie:

  • Lage der Immobilie in Weinheim (Stadt, Straße und PLZ)

  • Art der Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie)

  • Wohnfläche, Nutzfläche und Grundstücksfläche

  • Baujahr

  • Angaben zur Bausubstanz und zum aktuellen Zustand

Für Behörden wie das Finanzamt oder bei Rechtsstreitigkeiten (Erbschaft, Scheidung) benötigen Sie weitere Unterlagen für die Wertermittlung.

Folgende Unterlagen werden für die Immobilienbewertung durch einen Gutachter und Sachverständigen je nach Art der Immobilie benötigt:

Unterlagen Haus Mehrfamilienhaus Wohnung Gewerbe
Grundbuchauszug
Baulastenverzeichnis
Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
Baujahr des Gebäudes
Bauunterlagen (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
Angaben zur Wohnfläche / Nutzfläche
Angabe zu Modernisierungen in den letzten 15 Jahren
Energieausweis
Angaben zum Denkmalschutz
Angaben zur Höhe der Miete
Teilungserklärung
Angaben zu Hausgeld und Höhe der Instandhaltungsrücklagen
Angaben zu PKW-Stellplätzen

Woher bekomme ich die Unterlagen?

Für die Immobilienbewertung benötigen Sie einige Unterlagen. Damit Sie sich bei der Beantragung nicht verlaufen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Anlaufstellen aufgelistet:

Grundbuchauszug:

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Mannheim. Den Auszug müssen Sie schriftlich oder per Fax unter Angabe von Name, Anschrift und Einsichtsgrund beantragen.

Hier finden Sie das Antragsformular zur Erteilung eines Grundbuchauszugs.

Der Grundbuchauszug ist kostenpflichtig. Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Ausdruck kostet 20 Euro.

Kontakt Amtsgericht Mannheim Grundbuchamt

Website:
Amtsgericht Mannheim Grundbuchamt

Telefon:
0621 292 13 63

Fax:
0621 292 13 07

Mail:
poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de

Adresse:
Voltastr. 9
68199 Mannheim

Baulastenverzeichnis:

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz.

Sie können den Auszug formlos nach vorheriger Terminvereinbarung beantragen. Für den Antrag müssen Sie die Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und das Flurstück Ihres Grundstückes angeben.

Die Höhe der Kosten für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

Kontakt Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Website:
Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Telefon:
06201 822 352 73

Fax:
06201 824 49

E-Mail:
bauordnung@weinheim.de

Adresse:
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Amtlicher Katasterplan:

Den Amtlichen Katasterplan oder die Liegenschaftskarte erhalten Sie beim Liegenschaftskataster.

Den Auszug erhalten Sie beim Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation der Stadt Weinheim.

Die Kosten für die Flurkarten betragen:
  • bis einschließlich DIN A3: 20,00 EUR

  • bis einschließlich DIN A0: 40,00 EUR

Hier finden Sie das Antragsformular zur Erteilung digitaler Auszüge.

Die digitalen Auszüge sind kostenfrei und können direkt online bestellt werden.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, das Liegenschaftskataster online einzusehen. Nutzen Sie hierfür den Internetdienst ALKIS.

Kontakt Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation

Website:
Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation

Telefon:
06201 822 80

Fax:
06201 825 07

E-Mail:
vermessungsamt@weinheim.de

Adresse:
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Bauunterlagen:

Bauunterlagen:
Benötigen Sie Grundrisse, Ansichten und sonstige Bauunterlagen, können diese im Archiv des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz beantragt werden.

Zur Akteneinsicht müssen Sie zunächst einen Termin vereinbaren.

Hier finden Sie das Antragsformular zur Einsicht in die Bauakten.

Die Einsicht der Akten ist gebührenpflichtig und beginnt je nach Aufwand ab 20,00 Euro. Kopien der Akten kosten extra.

Kontakt Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Website:
Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Telefon:
06201 822 352 73

Fax:
06201 824 49

E-Mail:
bauordnung@weinheim.de

Adresse:
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Eine Immobilienbewertung darf ohne bestimmte Zertifizierung erstellt werden und ist wie bei hausfrage.de kostenlos. Eine solche Wertermittlung ist zur Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie völlig ausreichend.

Lediglich Wertgutachten für Immobilien, die rechtssicher und behördentauglich (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Finanzamt, Scheidung oder Erbschaft mit Rechtsstreit) sein müssen, bedürfen einer Begutachtung durch qualifizierte oder vereidigte Sachverständige.

Eine professionelle Immobilienbewertung für Bestände in Weinheim ist meist kostenlos, wie z.B. auf Hausfrage.de

Bei freien und qualifizierten Immobiliengutachtern aus Weinheim sind die Kosten für ein Kurzgutachten oder Vollgutachten frei verhandelbar. Meist beginnen die Preise bei 500 Euro.

Für staatlich anerkannte und vereidigte Immobiliensachverständige in Weinheim fallen prozentuale Kosten von ungefähr 0,9 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie an.

Für rechtssichere Wertgutachten zu Immobilien in Weinheim z.B. bei gerichtlicher Auseinandersetzung bei Scheidung oder Erbschaft benötigen Sie ein Immobiliengutachten von einem geprüften und qualifizierten (IHK, TÜV, DEKRA, EIPO, DIA, HypZert) Gutachter.

Bei Immobilienbewertungen zur Steuerberechnung (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer etc.) beim Finanzamt benötigen Sie ein Wertgutachten durch einen vereidigten und staatlich anerkannten Sachverständigen. Solche können Sie auch über den Gutachterausschuss in Weinheim beziehenWeinheim

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