Immobilienbewertung Euskirchen

Alle wichtigen Anlaufstellen auf einen Blick

Marilena Meyer
Die Burg Flamersheim in Euskirchen - ein imposantes Schloss inmitten der Natur

Sie wollen Ihre Immobilie in Euskirchen bewerten.

Sicherlich stellen Sie sich die Frage: Sachverständiger, Gutachter oder Immobilienmakler – wer übernimmt die Bewertung?

Brauche ich ein teures Vollgutachten oder reicht eine kostenlose Bewertung mit Hilfe eines Online-Tools aus?

Erfahren Sie jetzt, wann Sie welches Gutachten benötigen, welche Unterlagen erforderlich sind und vor allem, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Außerdem nennen wir Ihnen alle wichtigen Adressen für die Immobilienbewertung in Euskirchen.

Was ist bei der Immobilienbewertung in Euskirchen zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Immobilienbewertungen. Diese werden von unterschiedlich qualifizierten Maklern, freien Gutachtern oder vereidigten Sachverständigen angefertigt.

Vom kostspieligen Vollgutachten bis hin zur kostenlosen Online-Bewertung: Überlegen Sie genau, welches Wertgutachten das richtige ist und vermeiden Sie unnötige Mehrkosten.

Hierzu ist zunächst der Grund für Ihre Immobilienbewertung wichtig.

So ist die Bewertung der Immobilie beim Hausverkauf der erste Schritt. Wie viel kann ich für meine Immobilie in Euskirchen verlangen?

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Immobilie wert?

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Erst, wenn Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie in Euskirchen kennen, gehen Sie selbstsicher in Preisverhandlungen und verkaufen Ihr Eigentum nicht unter Wert.

Kommt es im Falle einer Erbschaft oder Scheidung zum Rechtsstreit, führt kein Weg mehr an einem Gutachten vorbei. Ein rechtssicheres Dokument muss her.

Typische Gründe für eine Immobilienbewertung:
  • Hausverkauf

  • Scheidung

  • Erbschaft

  • Haus beleihen für Kredit

  • Steuerangelegenheiten beim Finanzamt

Im Folgenden erhalten Sie die nötigen Informationen, um das jeweils richtige Gutachten ohne unnötige Mehrkosten zu erhalten.

Welches Wertgutachten brauche ich?

Bei der Immobilienbewertung unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Gutachten.

Arten von Gutachten:
  • Kurzgutachten

  • Vollgutachten

  • rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB

  • behördliches Gutachten

  • Bewertung durch Makler vor Ort

  • Online-Bewertung

Je nachdem, wofür Sie die Immobilienbewertung benötigen, kommen unterschiedliche Arten der Wertermittlung infrage.

So können Sie zum Beispiel eine vom Makler erstellte Immobilienbewertung nicht zur Vorlage beim Finanzamt verwenden. Hierzu benötigen Sie ein Wertgutachten eines staatlich anerkannten Sachverständigen.

Genauso können Sie sich die Kosten für ein rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB sparen, wenn Sie lediglich den marktüblichen Preis für Ihre Immobilie ermitteln wollen.

In den meisten Fällen reicht eine Werteinschätzung aus. Diese ist zwar nicht so detailliert wie ein Verkehrswertgutachten, dafür jedoch deutlich günstiger.

Wir zeigen Ihnen außerdem, wie Sie Ihre Immobilie in Euskirchen sogar kostenlos bewerten lassen können.

Wer erstellt welches Wertgutachten?

  • Online Fachportal über Rechner-Tools: Immobilienbewertung vor Hausverkauf kostenlos und sofort

  • Immobilienmakler: Begutachtung vor Ort mit genauerer Wertermittlung als bei Online-Tool

  • Immobiliengutachter: Güterteilung bei Scheidung, Aufteilung bei Erbschaft oder Berechnung des Beleihungswertes bei Kreditaufnahme

  • Immobiliensachverständiger: Zur Vorlage bei Behörden wie das Finanzamt wegen Steuerfragen wie Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

In folgender Tabelle können Sie sehen, welches Wertgutachten Sie brauchen und wer es Ihnen erstellt.

Wertgutachten wofür? Art der Immobilienbewertung Wer darf das Gutachten erstellen?
Verkehrswertermittlung vor Verkauf einer Immobilie Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Verkehrswertermittlung vor Kauf einer Immobilie Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Einvernehmliche Scheidung Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Scheidung mit Rechtsstreit Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB qualifizierter Gutachter
Einvernehmliche Erbschaft unter Erben Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Erbschaft mit Rechtsstreit Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB qualifizierter Gutachter
Beleihungswertgutachten für Finanzierung Vollgutachten qualifizierter Gutachter
Baumängel geltend machen Vollgutachten qualifizierter Gutachter
Zwangsversteigerung Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Erbschaftssteuer zur Vorlage beim Finanzamt behördliches Gutachten, Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Schenkungssteuer zur Vorlage beim Finanzamt behördliches Gutachten, Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Immobilienpreise Wie entwickeln sich die
Preise in Ihrer Region?

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Wo finde ich die richtigen Gutachter und Sachverständige für Immobilien in Euskirchen?

Bei der Suche nach freien Gutachtern und Sachverständigen in Euskirchen sollten Sie dringend darauf achten, dass die Immobiliengutachter qualifiziert sind.

Achten Sie dabei auf folgende Zertifikate:
  • IHK

  • DEKRA

  • TÜV

  • EIPO

  • DIA

  • HypZert

Eine Alternative zu freien Immobiliengutachtern ist die Wertermittlung von Immobilien durch den Gutachterausschuss.

Der Gutachterausschuss in Euskirchen erstellt rechtssichere und staatlich anerkannte, behördliche Wertgutachten.

Diese erhalten Sie für bebaute und unbebauten Grundstücke sowie zu Häusern und Wohnungen.

Kontakt Gutachterausschuss für Grundstückswerte Euskirchen:

Website:
Gutachterausschuss Euskirchen

Telefon:
02251 153 80

Fax:
02251 156 66

E-Mail:
gutachterausschuss@kreis-euskirchen.de

Adresse:
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Wo finde ich den passenden Makler in Euskirchen?

Immobilienmakler sind ebenfalls qualifiziert, eine Immobilienbewertung durchzuführen.

Der Vorteil: Die Bewertung durch einen Makler ist in der Regel kostenlos.

Im Gegensatz zu einem Online-Tool bewertet der Makler die Immobilie vor Ort. So kann er den genauen Zustand und Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigen und Sie erhalten eine deutlich genauere Bewertung als im Internet.

Vor allem Makler in Ihrer Nähe kennen den Immobilienmarkt in Euskirchen ganz genau und können Ihnen eine realistische Wertschätzung geben.

Diese Makler sind in Euskirchen tätig:

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Euskirchen?

Die Kosten für eine Immobilienbewertung durch den Gutachterausschuss Euskirchen sind abhängig vom ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie.

Verkehrswert / Marktwert der Immobilie in Euskirchen vom Verkehrswert zuzüglich
bis 1.000.000 € 0,2 % 1.400 €
bis 10.000.000 € 0,1 % 2.400 €
über 10.000.000 € 0,03 % 9.400 €
Quelle: VermWertKostO NRW

Kostenlose Online Immobilienbewertung Euskirchen

Wer kurz davor steht, eine Immobilie zu verkaufen, erhält eine aussagekräftige Immobilienbewertung für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke in Euskirchen auch kostenlos online.

Die Immobilienbewertung von Hausfrage.de ist ein einfaches Online-Tool zur Ermittlung des Verkehrswertes von Haus, Wohnung oder Grundstück.

So funktioniert die Immobilienbewertung bei Hausfrage:
01.
Immobilie beschreiben

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie. Zum Beispiel: Objektart, Baujahr und Adresse. So können wir den besten Makler für Sie ermitteln.

02.
Immobilie wird bewertet

Anhand Ihrer Angaben können wir dank moderner Technologie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln.

03.
Immobilienbewertung per E-Mail

Sie erhalten Ihre individuelle Immobilienbewertung kostenlos per E-Mail. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Immobilienbewertung in Euskirchen?

Für eine Immobilienbewertung z.B. beim Hausverkauf, benötigen Sie lediglich einige wenige Angaben wie:

  • Lage der Immobilie in Euskirchen (Stadt, Straße und PLZ)

  • Art der Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie)

  • Wohnfläche, Nutzfläche und Grundstücksfläche

  • Baujahr

  • Angaben zur Bausubstanz und zum aktuellen Zustand

Für Behörden wie das Finanzamt oder bei Rechtsstreitigkeiten (Erbschaft, Scheidung) benötigen Sie weitere Unterlagen für die Wertermittlung.

Folgende Unterlagen werden für die Immobilienbewertung durch einen Gutachter und Sachverständigen je nach Art der Immobilie benötigt:

Unterlagen Haus Mehrfamilienhaus Wohnung Gewerbe
Grundbuchauszug
Baulastenverzeichnis
Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
Baujahr des Gebäudes
Bauunterlagen (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
Angaben zur Wohnfläche / Nutzfläche
Angabe zu Modernisierungen in den letzten 15 Jahren
Energieausweis
Angaben zum Denkmalschutz
Angaben zur Höhe der Miete
Teilungserklärung
Angaben zu Hausgeld und Höhe der Instandhaltungsrücklagen
Angaben zu PKW-Stellplätzen

Woher bekomme ich die Unterlagen?

Für die Immobilienbewertung benötigen Sie einige Unterlagen. Damit Sie sich bei der Beantragung nicht verlaufen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Anlaufstellen aufgelistet:

Grundbuchauszug:

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Euskirchen. Den Auszug müssen Sie schriftlich oder per Fax unter Angabe von Name, Anschrift und Einsichtsgrund beantragen.

Das Antragsformular zur Erteilung eines Grundbuchauszugs finden Sie hier.

Der Grundbuchauszug ist kostenpflichtig. Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Ausdruck kostet 20 Euro.

Kontakt Amtsgericht Euskirchen

Website:
Amtsgericht Euskirchen

Telefon:
02251 95 10

Fax:
02251 951 19 00

E-Mail:
poststelle@ag-euskirchen.nrw.de

Adresse:
Kölner Straße 40 – 42
53879 Euskirchen

Baulastenverzeichnis:

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie bei der Bauaufsicht Euskirchen.

Sie können den Auszug formlos beantragen. Für den Antrag müssen Sie die Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und das Flurstück Ihres Grundstückes angeben.

Die Höhe der Kosten für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Grundstück beträgt zwischen 50 und 150 EUR. Eine schriftliche Auskunft, dass keine Baulast besteht, kostet je Grundstück 30 EUR.

Kontakt Bauaufsicht Euskirchen

Website:
Bauaufsicht Euskirchen

Telefon:
02251 142 54

Fax:
02251 145 82 54

E-Mail:
afreund@euskirchen.de

Adresse:
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen

Amtlicher Katasterplan:

Den amtlichen Katasterplan oder die Liegenschaftskarte erhalten Sie beim Liegenschaftskataster.

Einen Auszug erhalten Sie beim Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster.

Hierzu müssen Sie lediglich einen Antrag stellen.

Die Kosten für die Flurkarten betragen:
  • bis einschließlich DIN A3: 30,00 EUR

  • bis einschließlich DIN A0: 60,00 EUR

Zudem haben Sie die Möglichkeit, das Liegenschaftskataster online einzusehen. Nutzen Sie hierfür den Internetdienst ALKIS.

Kontakt Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster

Website:
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster

Telefon:
02251 153 43

Fax:
02251 153 89

E-Mail:
geoinformation@kreis-euskirchen.de

Adresse:
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Bauunterlagen:

Benötigen Sie Grundrisse, Ansichten und sonstige Bauunterlagen, können diese ebenfalls im Archiv des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Euskirchen beantragt werden.

Zur Akteneinsicht müssen Sie zunächst einen Termin vereinbaren.

Das Antragsformular auf Einsicht in das Bauaktenarchiv finden Sie hier.

Die Einsicht der Akten ist gebührenpflichtig. Kopien der Akten kosten extra.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Eine Immobilienbewertung darf ohne bestimmte Zertifizierung erstellt werden und ist wie bei hausfrage.de kostenlos. Eine solche Wertermittlung ist zur Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie völlig ausreichend.

Lediglich Wertgutachten für Immobilien, die rechtssicher und behördentauglich (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Finanzamt, Scheidung oder Erbschaft mit Rechtsstreit) sein müssen, bedürfen einer Begutachtung durch qualifizierte oder vereidigte Sachverständige.

Eine professionelle Immobilienbewertung für Bestände in Euskirchen ist meist kostenlos, wie z.B. auf Hausfrage.de

Bei freien und qualifizierten Immobiliengutachtern aus Euskirchen sind die Kosten für ein Kurzgutachten oder Vollgutachten frei verhandelbar. Meist beginnen die Preise bei 500 Euro.

Für staatlich anerkannte und vereidigte Immobiliensachverständige in Euskirchen fallen prozentuale Kosten von ungefähr 0,4 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie an.

Für rechtssichere Wertgutachten zu Immobilien in Euskirchen z.B. bei gerichtlicher Auseinandersetzung bei Scheidung oder Erbschaft benötigen Sie ein Immobiliengutachten von einem geprüften und qualifizierten (IHK, TÜV, DEKRA, EIPO, DIA, HypZert) Gutachter.

Bei Immobilienbewertungen zur Steuerberechnung (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer etc.) beim Finanzamt benötigen Sie ein Wertgutachten durch einen vereidigten und staatlich anerkannten Sachverständigen. Solche können Sie auch über den Gutachterausschuss in Euskirchen beziehen.

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