Immobilienbewertung Neuss

Alle wichtigen Anlaufstellen auf einen Blick

Marilena Meyer
Die frisch eingeweihte Pierburg Hafenbrücke im Neusser Hafen ist einer der Wahrzeichen der Stadt

Sie wollen Ihre Immobilie in Neuss bewerten.

Sicherlich stellen Sie sich die Frage: Sachverständiger, Gutachter oder Immobilienmakler – wer übernimmt die Bewertung?

Brauche ich ein teures Vollgutachten oder reicht eine kostenlose Bewertung mit Hilfe eines Online-Tools aus?

Erfahren Sie jetzt, wann Sie welches Gutachten benötigen, welche Unterlagen erforderlich sind und vor allem, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Außerdem nennen wir Ihnen alle wichtigen Adressen für die Immobilienbewertung in Neuss.

Was ist bei der Immobilienbewertung in Neuss zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Immobilienbewertungen. Diese werden von unterschiedlich qualifizierten Maklern, freien Gutachtern oder vereidigten Sachverständigen angefertigt.

Vom kostspieligen Vollgutachten bis hin zur kostenlosen Online-Bewertung: Überlegen Sie genau, welches Wertgutachten das richtige ist und vermeiden Sie unnötige Mehrkosten.

Hierzu ist zunächst der Grund für Ihre Immobilienbewertung wichtig.

So ist die Bewertung der Immobilie beim Hausverkauf der erste Schritt. Wie viel kann ich für meine Immobilie in Neuss verlangen?

Hausfrage-Rechner Wie viel ist Ihre
Immobilie wert?

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Erst, wenn Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie in Neuss kennen, gehen Sie selbstsicher in Preisverhandlungen und verkaufen Ihr Eigentum nicht unter Wert.

Kommt es im Falle einer Erbschaft oder Scheidung zum Rechtsstreit, führt kein Weg mehr an einem Gutachten vorbei. Ein rechtssicheres Dokument muss her.

Typische Gründe für eine Immobilienbewertung:
  • Hausverkauf

  • Scheidung

  • Erbschaft

  • Haus beleihen für Kredit

  • Steuerangelegenheiten beim Finanzamt

Im Folgenden erhalten Sie die nötigen Informationen, um das jeweils richtige Gutachten ohne unnötige Mehrkosten zu erhalten.

Welches Wertgutachten brauche ich?

Bei der Immobilienbewertung unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Gutachten.

Arten von Gutachten:
  • Kurzgutachten

  • Vollgutachten

  • rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB

  • behördliches Gutachten

  • Bewertung durch Makler vor Ort

  • Online-Bewertung

Je nachdem, wofür Sie die Immobilienbewertung benötigen, kommen unterschiedliche Arten der Wertermittlung infrage.

So können Sie zum Beispiel eine vom Makler erstellte Immobilienbewertung nicht zur Vorlage beim Finanzamt verwenden. Hierzu benötigen Sie ein Wertgutachten eines staatlich anerkannten Sachverständigen.

Genauso können Sie sich die Kosten für ein rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB sparen, wenn Sie lediglich den marktüblichen Preis für Ihre Immobilie ermitteln wollen.

In den meisten Fällen reicht eine Werteinschätzung aus. Diese ist zwar nicht so detailliert wie ein Verkehrswertgutachten, dafür jedoch deutlich günstiger.

Wir zeigen Ihnen außerdem, wie Sie Ihre Immobilie in Neuss sogar kostenlos bewerten lassen können.

Wer erstellt welches Wertgutachten?

  • Online Fachportal über Rechner-Tools: Immobilienbewertung vor Hausverkauf kostenlos und sofort

  • Immobilienmakler: Begutachtung vor Ort mit genauerer Wertermittlung als bei Online-Tool

  • Immobiliengutachter: Güterteilung bei Scheidung, Aufteilung bei Erbschaft oder Berechnung des Beleihungswertes bei Kreditaufnahme

  • Immobiliensachverständiger: Zur Vorlage bei Behörden wie das Finanzamt wegen Steuerfragen wie Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

In folgender Tabelle können Sie sehen, welches Wertgutachten Sie brauchen und wer es Ihnen erstellt.

Wertgutachten wofür? Art der Immobilienbewertung Wer darf das Gutachten erstellen?
Verkehrswertermittlung vor Verkauf einer Immobilie Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Verkehrswertermittlung vor Kauf einer Immobilie Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Einvernehmliche Scheidung Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Scheidung mit Rechtsstreit Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB qualifizierter Gutachter
Einvernehmliche Erbschaft unter Erben Kostenlose Immobilienbewertung online, Kurzgutachten Online Immobilienrechner, Immobilienmakler, freier Gutachter / Sachverständiger
Erbschaft mit Rechtsstreit Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB qualifizierter Gutachter
Beleihungswertgutachten für Finanzierung Vollgutachten qualifizierter Gutachter
Baumängel geltend machen Vollgutachten qualifizierter Gutachter
Zwangsversteigerung Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Erbschaftssteuer zur Vorlage beim Finanzamt behördliches Gutachten, Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Schenkungssteuer zur Vorlage beim Finanzamt behördliches Gutachten, Rechtssicheres Vollgutachten nach §194 BauGB staatlich anerkannter und vereidigter Gutachter / Sachverständiger
Immobilienpreise Wie entwickeln sich die
Preise in Ihrer Region?

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Wo finde ich die richtigen Gutachter und Sachverständige für Immobilien in Neuss?

Bei der Suche nach freien Gutachtern und Sachverständigen in Neuss sollten Sie dringend darauf achten, dass die Immobiliengutachter qualifiziert sind.

Achten Sie dabei auf folgende Zertifikate:
  • IHK

  • DEKRA

  • TÜV

  • EIPO

  • DIA

  • HypZert

Eine Alternative zu freien Immobiliengutachtern ist die Wertermittlung von Immobilien durch den Gutachterausschuss.

Der Gutachterausschuss in Neuss erstellt rechtssichere und staatlich anerkannte, behördliche Wertgutachten.

Diese erhalten Sie für bebaute und unbebauten Grundstücke sowie zu Häusern und Wohnungen.

Kontakt Gutachterausschuss für Grundstückswerte Neuss:

Website:
Gutachterausschuss Neuss

Telefon:
02131 906 211

Fax:
02131 906 288

E-Mail:
gutachterausschuss@stadt.neuss.de

Adresse:
Büchel 22-24
41460 Neuss

Wo finde ich den passenden Makler in Neuss?

Immobilienmakler sind ebenfalls qualifiziert, eine Immobilienbewertung durchzuführen.

Der Vorteil: Die Bewertung durch einen Makler ist in der Regel kostenlos.

Im Gegensatz zu einem Online-Tool bewertet der Makler die Immobilie vor Ort. So kann er den genauen Zustand und Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigen und Sie erhalten eine deutlich genauere Bewertung als im Internet.

Vor allem Makler in Ihrer Nähe kennen den Immobilienmarkt in Neuss ganz genau und können Ihnen eine realistische Wertschätzung geben.

Diese Makler sind in Neuss tätig:

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Neuss?

Die Kosten für eine Immobilienbewertung durch den Gutachterausschuss Neuss sind abhängig vom ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie.

Verkehrswert / Marktwert der Immobilie in Neuss vom Verkehrswert zuzüglich
bis 1.000.000 € 0,2 % 1.400 €
bis 10.000.000 € 0,1 % 2.400 €
über 10.000.000 € 0,03 % 9.400 €
Quelle: Gebühren Gutachterausschuss Neuss

Kostenlose Online Immobilienbewertung Neuss

Wer kurz davor steht, eine Immobilie zu verkaufen, erhält eine aussagekräftige Immobilienbewertung für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke in Neuss auch kostenlos online.

Die Immobilienbewertung von Hausfrage.de ist ein einfaches Online-Tool zur Ermittlung des Verkehrswertes von Haus, Wohnung oder Grundstück.

So funktioniert die Immobilienbewertung bei Hausfrage:
01.
Immobilie beschreiben

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie. Zum Beispiel: Objektart, Baujahr und Adresse. So können wir den besten Makler für Sie ermitteln.

02.
Immobilie wird bewertet

Anhand Ihrer Angaben können wir dank moderner Technologie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln.

03.
Immobilienbewertung per E-Mail

Sie erhalten Ihre individuelle Immobilienbewertung kostenlos per E-Mail. Natürlich 100% kostenlos und unverbindlich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Immobilienbewertung in Neuss?

Für eine Immobilienbewertung z.B. beim Hausverkauf, benötigen Sie lediglich einige wenige Angaben wie:

  • Lage der Immobilie in Neuss (Stadt, Straße und PLZ)

  • Art der Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie)

  • Wohnfläche, Nutzfläche und Grundstücksfläche

  • Baujahr

  • Angaben zur Bausubstanz und zum aktuellen Zustand

Für Behörden wie das Finanzamt oder bei Rechtsstreitigkeiten (Erbschaft, Scheidung) benötigen Sie weitere Unterlagen für die Wertermittlung.

Folgende Unterlagen werden für die Immobilienbewertung durch einen Gutachter und Sachverständigen je nach Art der Immobilie benötigt:

Unterlagen Haus Mehrfamilienhaus Wohnung Gewerbe
Grundbuchauszug
Baulastenverzeichnis
Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
Baujahr des Gebäudes
Bauunterlagen (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
Angaben zur Wohnfläche / Nutzfläche
Angabe zu Modernisierungen in den letzten 15 Jahren
Energieausweis
Angaben zum Denkmalschutz
Angaben zur Höhe der Miete
Teilungserklärung
Angaben zu Hausgeld und Höhe der Instandhaltungsrücklagen
Angaben zu PKW-Stellplätzen

Woher bekomme ich die Unterlagen?

Für die Immobilienbewertung benötigen Sie einige Unterlagen. Damit Sie sich bei der Beantragung nicht verlaufen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Anlaufstellen aufgelistet:

Grundbuchauszug:

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Neuss. Den Auszug müssen Sie schriftlich oder per Fax unter Angabe von Name, Anschrift und Einsichtsgrund beantragen.

Hier finden Sie das Antragsformular zur Erteilung eines Grundbuchauszugs.

Der Grundbuchauszug ist kostenpflichtig. Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Ausdruck kostet 20 Euro.

Kontakt Amtsgericht Neuss

Website:
Amtsgericht Neuss

Telefon:
02131 28 90

Fax:
02131 289 750

E-Mail:
poststelle@ag-neuss.nrw.de

Adresse:
Breite Straße 48
41460 Neuss

Baulastenverzeichnis:

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie bei der Bauordnung Neuss.

Sie können den Auszug formlos per Fax oder E-Mail beantragen. Für den Antrag müssen Sie die Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und das Flurstück Ihres Grundstückes angeben.

Zusätzlich können Sie das Serviceportal der Stadt Neuss in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Kosten für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Grundstück beträgt zwischen 50 und 150 EUR. Eine schriftliche Auskunft, dass keine Baulast besteht, kostet je Grundstück 30 EUR.

Kontakt Bauordnung Neuss

Website:
Bauordnung Neuss

Telefon:
02131 90 01

Fax:
02131 902 464

E-Mail:
bauordnung@stadt.neuss.de

Postanschrift:
Michaelstraße 50
41456 Neuss

Adresse:
Michaelstr. 50
41460 Neuss

Amtlicher Katasterplan:

Den Amtlichen Katasterplan oder die Liegenschaftskarte erhalten Sie beim Liegenschaftskataster.

Den Auszug erhalten Sie beim Kataster- und Vermessungsamt der Stadt Neuss, welches für den gesamten Rhein-Kreis Neuss zuständig ist.

Hierzu müssen Sie lediglich einen Antrag stellen. Das Antragsformular für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster finden Sie hier.

Die Kosten für die Flurkarten betragen:
  • bis einschließlich DIN A3: 30,00 EUR

  • bis einschließlich DIN A0: 60,00 EUR

Zudem haben Sie die Möglichkeit, das Liegenschaftskataster online einzusehen. Nutzen Sie hierfür den Internetdienst ALKIS.

Kontakt Vermessungs- und Katasteramt Neuss

Website:
Vermessungs- und Katasteramt Neuss

Telefon:
02131 928 62 12

E-Mail:
katasterauskunft@rhein-kreis-neuss.de

Adresse:
Oberstraße 91
41460 Neuss

Bauunterlagen:

Benötigen Sie Grundrisse, Ansichten und sonstige Bauunterlagen, können diese im Archiv des Amtes für Bauberatung und Bauordnung beantragt werden.

Zur Akteneinsicht müssen Sie zunächst einen Termin vereinbaren.

Die Einsicht der Akten ist gebührenpflichtig und liegt bei 52,00 Euro. Kopien der Akten kosten je nach Größe zwischen 0,50 und 6,10 Euro.

Kontakt Amt für Bauberatung und Bauordnung

Website:
Amt für Bauberatung und Bauordnung

Telefon:
02131 906 301

Fax:
02131 902 464

E-Mail:
bauordnung@stadt.neuss.de

Adresse:
Michaelstr. 50
41460 Neuss

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Eine Immobilienbewertung darf ohne bestimmte Zertifizierung erstellt werden und ist wie bei hausfrage.de kostenlos. Eine solche Wertermittlung ist zur Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie völlig ausreichend.

Lediglich Wertgutachten für Immobilien, die rechtssicher und behördentauglich (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Finanzamt, Scheidung oder Erbschaft mit Rechtsstreit) sein müssen, bedürfen einer Begutachtung durch qualifizierte oder vereidigte Sachverständige.

Eine professionelle Immobilienbewertung für Bestände in Neuss ist meist kostenlos, wie z.B. auf Hausfrage.de

Bei freien und qualifizierten Immobiliengutachtern aus Neuss sind die Kosten für ein Kurzgutachten oder Vollgutachten frei verhandelbar. Meist beginnen die Preise bei 500 Euro.

Für staatlich anerkannte und vereidigte Immobiliensachverständige in Neuss fallen prozentuale Kosten von ungefähr 0,4 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie an.

Für rechtssichere Wertgutachten zu Immobilien in Neuss z.B. bei gerichtlicher Auseinandersetzung bei Scheidung oder Erbschaft benötigen Sie ein Immobiliengutachten von einem geprüften und qualifizierten (IHK, TÜV, DEKRA, EIPO, DIA, HypZert) Gutachter.

Bei Immobilienbewertungen zur Steuerberechnung (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer etc.) beim Finanzamt benötigen Sie ein Wertgutachten durch einen vereidigten und staatlich anerkannten Sachverständigen. Solche können Sie auch über den Gutachterausschuss in Neuss beziehen.

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