Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und bei jedem Immobiliengeschäft involviert. Die Aufgabe des Notars ist es, Käufer und Verkäufer als neutrale Instanz durch den Prozess zu führen.
Welche Aufgaben ein Notar übernimmt und wie hoch die Kosten sind, lesen Sie jetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie
- 2 Prozent des Kaufpreises sollte man für den Notar einkalkulieren
- Im Normalfall trägt der Käufer die Kosten
Wonach richten sich die Notarkosten?
Die Kosten für den Notar gehören zu den Nebenkosten bei einem Immobilienkauf. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.
Der Aufwand, der für den Notar anfällt, spielt bei der Ermittlung der Kosten keine Rolle, es geht ausschließlich um den Kaufpreis.
In den Kosten sind deshalb die Beratung, die Anfertigung der Kaufverträge und die Beurkundung inbegriffen.
Zusätzliche Kosten können noch fällig werden, wenn beispielsweise für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ein Notaranderkonto eingerichtet werden soll.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Die Kosten für den Notar belaufen sich auf 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
In der Bundesnotarordnung (BnotO) ist der Gebührensatz für die Leistungen des Notar festgeschrieben.
Der Gebührensatz umfasst unter anderem:
- Die Anfertigung des Kaufvertragsentwurfs
- Die Beratung durch den Notar
- Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
Außerdem übernimmt der Notar die Eintragung in das Grundbuch, wofür ebenfalls Gebühren anfallen.
Beim Hausverkauf ergeben sich meist verschiedene Grundbucheinträge, denn der Verkaufsprozess besteht aus mehreren Schritten.
Je nachdem, um welchen Schritt es sich handelt und wer zuständig ist, können einfache oder doppelte Sätze anfallen. Diese basieren stets auf der erwähnten Gebührenordnung.
Schritte im Verkaufsprozess:
- Beurkundung des Kaufvertrags: doppelter Satz (Notar)
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung: halber Satz (Grundbuchamt)
- Eintrag des Eigentümerwechsels: einfacher Satz (Grundbuchamt)
- Beurkundung der Grundschuld: einfacher Satz (Notar)
- Eintrag der Grundschuld: einfacher Satz (Grundbuchamt)
- Kaufvollzug: doppelter Satz (Notar)
- Betreuungsgebühr: halber Satz (Notar)
- Beglaubigung der Unterschriften: doppelter Satz, aber je Unterschrift maximal 130 Euro (Notar)
Höhe der Sätze aus der Gebührenordnung
Wert bis … | halber Satz | einfacher Satz | doppelter Satz |
---|---|---|---|
110.000 Euro | 136,50 Euro | 273 Euro | 546 Euro |
125.000 Euro | 150,00 Euro | 200 Euro | 600 Euro |
140.000 Euro | 163,50 Euro | 327 Euro | 654 Euro |
155.000 Euro | 177,00 Euro | 354 Euro | 708 Euro |
170.000 Euro | 190,50 Euro | 381 Euro | 762 Euro |
185.000 Euro | 204,00 Euro | 408 Euro | 816 Euro |
200.000 Euro | 217,50 Euro | 435 Euro | 870 Euro |
230.000 Euro | 242,50 Euro | 485 Euro | 970 Euro |
260.000 Euro | 267,50 Euro | 535 Euro | 1.070 Euro |
290.000 Euro | 292,50 Euro | 585 Euro | 1.170 Euro |
320.000 Euro | 317,50 Euro | 635 Euro | 1.270 Euro |
350.000 Euro | 342,50 Euro | 685 Euro | 1.370 Euro |
380.000 Euro | 367,50 Euro | 735 Euro | 1.470 Euro |
410.000 Euro | 392,50 Euro | 785 Euro | 1.570 Euro |
440.000 Euro | 417,50 Euro | 835 Euro | 1.670 Euro |
470.000 Euro | 442,50 Euro | 885 Euro | 1.770 Euro |
500.000 Euro | 467,50 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
Beispielrechnung: Notar- und Grundbuchkosten bei einem Hauskauf
In dem folgenden Beispiel wird der Kauf eines Einfamilienhauses beurkundet. Der Kaufpreis des Hauses beträgt 185.000 Euro. Außerdem wird eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro in das Grundbuch eingetragen.
Art der Kosten | Leistung | Gebührensatz | Gebühr |
---|---|---|---|
Notarkosten | Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags | 2,0 | 816 Euro |
Notarkosten | Vollzug des Geschäfts | 0,5 | 204 Euro |
Notarkosten | Beurkundung der Grundschuld | 0,5 | 300 Euro |
Notarkosten | Betreuung für den Kaufvertrag | 0,5 | 204 Euro |
Notarkosten | Betreuung für die Grundschuld | 0,5 | 177 Euro |
Summe: | Notarkosten | 1,701 Euro | |
Grundbuch | Auflassungsvormerkung | 0,5 | 204 Euro |
Grundbuch | Umschreibung der Eigentümer | 1,0 | 408 Euro |
Grundbuch | Eintragung der Grundschuld | 0,5 | 300 Euro |
Summen: | |||
Notarkosten: | 1.701 Euro | ||
Grundbuchkosten: | 912 Euro | ||
MwSt. (19%) für Notarkosten: | 323,19 Euro | ||
Gesamtkosten: | 2.936,19 Euro |
Welche Kosten übernimmt der Käufer, was zahlt der Verkäufer?
Im Normalfall werden die Notarkosten vom Käufer getragen.
Unter Umständen beteiligt sich der Verkäufer an den Kosten, wenn zum Beispiel eine Änderung im Grundbuch ansteht. Dies könnte zum Beispiel die Löschung eines Nießbrauchsrechts sein.
Dieser hat damit auch die Wahl des Notars. Eine gesetzliche Vorschrift dazu gibt es allerdings nicht. Es spricht aber nichts dagegen, dass der Verkäufer eine Empfehlung äußert, sollte dieser bereits gute Erfahrungen mit einem Notarbüro gemacht haben.
Haftung für Notargebühren
Auch wenn der Verkäufer sich nicht an den Kosten beteiligt, haften beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Notargebühren.
Welche Aufgaben übernimmt ein Notar?
Zunächst wird der Notar alle offenen Fragen klären und Unklarheiten aus dem Weg räumen.
Die Zahlungsmodalitäten werden besprochen, fehlende Unterlagen beschafft und möglicherweise komplizierte Rechtsthemen erörtert, etwa wenn ausländisches Recht eine Rolle spielt.
Dann kümmert er sich um sämtliche Grundbuch-Angelegenheiten, wie die Löschung von Grundschulden und einer Auflassungsvormerkung für den Käufer und arbeitet den Kaufvertrag aus.
Stimmen beide Parteien diesem zu, folgt die Zahlungsaufforderung an den Käufer. Der Notar kann außerdem als Treuhänder mittels Notaranderkonto agieren, wenn die Parteien dies wünschen.
Die Wahl des Notars liegt beim Käufer. Dieser trägt auch die Kosten für die notarielle Beurkundung.
Die Gebühr für die Löschung von eingetragenen Grundschulden zahlt aber in der Regel der Verkäufer.
Notare sind zur Neutralität verpflichtet. Sollten Sie trotzdem das Gefühl haben, nicht ausreichend und in gleichem Maße wie der Käufer beraten zu werden, können Sie einen zweiten Notar zur Überprüfung einschalten.
Diese Aufgaben übernimmt ein Notar:
- Ausarbeiten des Kaufvertrags
- Vorkaufsverzichtserklärung einholen
- Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags ansetzen
- Kaufvertrag beurkunden
- Finanzamt über den Hausverkauf informieren
- Empfangen der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Diese Anträge bearbeitet das Grundbuchamt:
- Umschreibung der Eigentümer
- Löschung der Grundschuld
- Eintragung der Grundschuld
- Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
- Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Löschung der Auflassungsvormerkung