Was steht in einem Schenkungsvertrag?

Wie Sie Streitigkeiten bei einer Schenkung vorbeugen

Marilena Meyer
Der Schenkungsvertrag sollte sorgfältig erstellt und geprüft werden.

Mit unserer Schenkungsvertrag Vorlage nichts übersehen

Über ein Geschenk freut sich jeder. In manchen Fällen übersteigen die Geschenke jedoch den Wert eines gewöhnlichen Gelegenheitsgeschenks. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Immobilien übertragen werden. Je nach Umfang der Schenkung kann es sein, dass ein Schenkungsvertrag geschlossen werden muss.

Wofür brauche ich einen Schenkungsvertrag? Was muss drinstehen? Kann ich eine Schenkung auch wieder rückgängig machen?

Einen formlosen Schenkungsvertrag als PDF und alle Punkte, auf die Sie achten müssen, damit die Schenkung für jeden zu einer Freude wird, bekommen Sie hier.

Was ist ein Schenkungsvertrag?

Laut dem BGB ist eine Schenkung “eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert.” (§516 Absatz 1 BGB)

Manchmal wird dabei eine große Menge des Vermögens unentgeltlich weitergegeben. Zum Beispiel, wenn eine Immobilie an die Kinder verschenkt wird.

Besonders bei solch großen Vermögenswerten entstehen schnell Streitigkeiten.

Um diese zu verhindern, ist es dringend ratsam, einen Schenkungsvertrag zu schließen.

In diesem Vertrag werden alle Bedingungen, die an die Schenkung geknüpft sind festgehalten. Die Vereinbarungen sind dann sowohl für den Beschenkten als auch für den Schenkenden rechtlich bindend.

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Was steht in einem Schenkungsvertrag?

Im Grunde kann der Schenkungsvertrag von jedem selbst aufgesetzt werden. Das Wichtigste dabei ist: Machen Sie so präzise Angaben wie möglich.

So kommen keine Unklarheiten auf.

Nutzen Sie unser kostenloses Muster für den Schenkungsvertrag. Den formlosen Schenkungsvertrag können Sie einfach als PDF herunterladen und ausfüllen.

Muster
Schenkungsvertrag

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Diese Punkte stehen im Schenkungsvertrag:
  • Name und Anschrift des Schenkers

  • Name und Anschrift des Beschenkten

  • Genaue Beschreibung zum Gegenstand der Schenkung

  • Das Schenkungsversprechen des Schenkers

  • Die Annahmeerklärung des Beschenkten

Um den Schenkungsvertrag so konkret wie möglich zu gestalten, können Sie folgende Inhalte noch hinzufügen:

Diese Punkte können zusätzlich im Schenkungsvertrag stehen:
  • Auflagen, Gegenleistungen und Bedingungen
    Ist die Schenkung an bestimmte Bedingungen geknüpft, sollte das auch im Vertrag festgehalten werden. Zum Beispiel, wenn der Beschenkte sich verpflichten muss den Schenkenden zu pflegen

  • Anrechnung auf den Erbteil
    Kommt es zum Erbfall, müssen Schenkungen bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt werden. Im Schenkungsvertrag können Vorgaben zur Anrechnung gemacht werden.

  • Wenn erforderlich: Angaben zum Transport
    Bei “beweglichen” Schenkungen sollte festgehalten werden, wie und wann diese transportiert werden sollen. Außerdem sollten Sie regeln, wer für die Kosten des Transports aufkommen soll.

  • Widerruf und Rücktritt
    Überlegen Sie sich, in welchen Fällen die Schenkung widerrufen werden soll. Zum Beispiel, wenn der Schenkende bedürftig wird oder der Beschenkte in die Insolvenz gerät

Was gilt für die Schenkung von Immobilien?

Möchten Sie eine Immobilie übertragen, sollten Sie weitere Punkte mit in den Schenkungsvertrag aufnehmen.

Das sind Angaben zu:
  • Auflassung

  • Übergang des Besitzes

  • Haftung

  • Steuern

Bei der Schenkung von Immobilien ist in jedem Fall ein Schenkungsvertrag erforderlich.

Da bei jedem Eigentümerwechsel eine Änderung im Grundbuch ist, muss die Schenkung von Immobilien immer von einem Notar beurkundet werden.

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Auflagen für den Schenkungsvertrag

Bevor Sie Ihre Immobilie verschenken, sollten Sie sich ganz in Ruhe überlegen, mit welchen Auflagen Sie die Schenkung versehen möchten.

Möchten Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben? Dann sollten Sie das Wohnrecht in das Grundbuch eintragen lassen.

Sie möchten die Immobilie in Zukunft vermieten? Um die Mietzahlungen zu erhalten, lassen Sie sich das Nießbrauchrecht eintragen.

Hinweis Schenkungssteuer bedenken!

Eine Schenkung kann auch ganz schön teuer werden: Bedenken Sie, dass bei der Übertragung einer Immobilie die Schenkungssteuer fällig werden kann.

Wann brauche ich einen Schenkungsvertrag?

Wir wissen nun, dass ein Schenkungsvertrag bei der Übertragung einer Immobilie unabdingbar ist.

Aber wie sieht es bei anderen Schenkungen aus?

Schauen wir uns einmal genauer an, welche Formen der Schenkung es gibt:

Die einfache Schenkung

Normalerweise handelt es sich bei einer Schenkung um eine sogenannte “einfache Schenkung”.

Dabei unterscheidet man zwischen der Handschenkung und dem Schenkungsversprechen

Handschenkung

Wenn der Beschenkte die Schenkung sofort erhält, also quasi “direkt in die Hand” bekommt, spricht man von einer Handschenkung. Das sind meist kleinere Geldbeträge zum Geburtstag oder zu Weihnachten.

Schenkungsversprechen

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei dem Schenkungsversprechen um ein Versprechen für eine Schenkung in der Zukunft. Für dieses Versprechen ist ein Vertrag notwendig, in dem der Schenker sich schriftlich verpflichtet, dem Beschenkten einen Gegenstand unentgeltlich zu überreichen.

Wenn dieses Versprechen nicht eingehalten wird, kann der Beschenkte die Schenkung einklagen.

Hinweis Notarielle Beurkundung

Handelt es sich bei dem Schenkungsversprechen um eine Immobilie, muss sowohl das Schenkungsversprechen als auch der Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden.

Gemischte Schenkung

Manchmal besteht eine Schenkung aus einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil – wobei die unentgeltliche Schenkung überwiegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gegenstand deutlich unter dem Wert verkauft wird.

Ob und in welcher Form ein Vertrag bei der gemischten Schenkung geschlossen werden muss, ist rechtlich umstritten. Hier entscheidet immer der Einzelfall.

Schenkung unter Auflage

Einige Schenkungen sind an Auflagen geknüpft. So kann der Beschenkte eine Summe Geld erhalten, ist jedoch verpflichtet, das Vermögen für eine ganz bestimmte Anschaffung zu verwenden. Die Auflage wird vertraglich festgehalten.

Schenkung unter Ehegatten

Bei der Schenkung unter Eheleuten handelt es sich meist um sogenannte ehebedingten Zuwendung. Hier gelten andere Vorschriften als bei einer Schenkung.

Schenkung an das eigene Kind

Schenkung an minderjährige Kinder

Beschenkte müssen geschäftsfähig sein. Ist dies – wie bei einem minderjährigen Kind – nicht der Fall, muss ein Elternteil sie vertreten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Schenkung nicht “lediglich rechtlich vorteilhaft” ist.

Das wäre der Fall, wenn das Kind eine vermietete Immobilie geschenkt bekommt. Ein 12-Jähriger kann allerdings keine Verpflichtungen eines Vermieters übernehmen.

Schenkung an volljährige Kinder

Es gibt noch einen weiteren Sonderfall bei der Schenkung an das eigene Kind: Möchten die Eltern ihr Kind hinsichtlich seiner Hochzeit oder ersten eigenen Wohnung beschenken, handelt es sich um eine Sonderform er Schenkung.

Nur wenn diese Geschenke im “Übermaß” verschenkt werden, muss ein Schenkungsversprechen festgehalten werden.

Kann ich die Schenkung rückgängig machen?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Immobilie verschenkt, doch plötzlich muss der Beschenkte eine Insolvenz anmelden und Ihre Immobilie gerät in die Insolvenzmasse. Oder anders herum: Sie als Schenker benötigen plötzlich Geld und haben kein Kapital mehr.

Um sich abzusichern, kann der Schenker in dem Schenkungsvertrag festhalten, wann er die Schenkung zurückfordern kann.

In diesen Fällen, kann die Schenkung rückgängig gemacht werden:

Die Auflagen werden nicht erfüllt

Ist die Schenkung an eine oder mehrere bestimmte Auflagen geknüpft, müssen diese auch vom Beschenkten erfüllt werden. Andernfalls, kann die Schenkung zurückgefordert werden.

Beispiel: Sie verschenken 5.000 Euro an Ihren Neffen mit der Bedingung, dass er sich von diesem Geld ein PKW kauft. Allerdings kauft dieser sich einen neuen Fernseher. Nun können Sie als Schenker das Geld zurückfordern. Außerdem können Sie verlangen, dass Ihre Auflage erfüllt wird.

Plötzliches Eintreten von Armut

Hat sich die finanzielle Lage des Schenkers seit der Schenkung deutlich verschlechtert und kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr ausreichend bestreiten, kann er die Schenkung zurückfordern.

Grober Undank

Auch wenn der Beschenkte den Schenker beleidigt, angreift oder sich grob undankbar zeigt, darf der Schenker die Schenkung wieder rückgängig machen.

Mögliche Gründe für den Widerruf oder den Rücktritt von der Schenkung
  • Die Auflagen werden nicht erfüllt

  • Der Schenker wird plötzlich bedürftig

  • Grober Undank vom Beschenkten

  • Der Beschenkte wird geschäftsunfähig

  • Der Beschenkte stirbt vor dem Schenker

  • Der Beschenkte gerät in die Insolvenz

  • Der Beschenkte beantragt Hartz 4

  • Der Beschenkte trennt sich oder lässt sich scheiden

Hinweis Konkrete Fälle für die Rückforderung

Um zu bestimmen, wann die Schenkung zurückgefordert werden kann, formulieren Sie die Widerrufs- und Rücktrittsklauseln im Schenkungsvertrag so konkret wie möglich!

Was kostet ein Schenkungsvertrag?

Die Kosten für einen Schenkungsvertrag sind abhängig von der Form des Vertrags.

So entstehen bei einer Handschenkung, also einer Schenkung, die ohne die Beurkundung vom Notar möglich ist, keine Kosten. Hier können Sie den Vertrag ganz einfach selbst aufsetzen.

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Ist für die Schenkung ein Notar notwendig, muss dieser bezahlt werden. Hier richten sich die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotkG). Die Höhe der Notarkosten ist abhängig von dem Wert der Schenkung.

Möchten Sie eine Immobilie verschenken, muss die Änderung im Grundbuch vorgenommen werden. Bei einer Immobilien-Schenkung kommen also zudem noch Grundbuchkosten hinzu.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Ob ein Notar den Schenkungsvertrag aufsetzen muss, hängt mit der Art der Schenkung zusammen.

Handelt es sich um eine Handschenkung, kann die Schenkung ohne einen Notar vollzogen werden.

Bei einem Schenkungsversprechen ist grundsätzlich eine notarielle Beurkundung nötig.

Bei einer Schenkung sollte unbedingt der Wert der Schenkung beachtet werden. Hier gelten bestimmte Freibeträge. Werden diese überschritten, fällt eine Schenkungssteuer an.

Außerdem ist je nach Art der Schenkung ein Schenkungsvertrag und eine notarielle Beurkundung notwendig.

In einem Schenkungsvertrag legen der Schenker und der Beschenkte den Schenkungsgegenstand und alle weiteren Voraussetzungen für die Schenkung fest.

Der Vertrag ist rechtlich bindend.

Der Schenker verpflichtet sich also die Schenkung auch an die begünstigte Person herauszugeben.

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