Kann ich mein Haus innerhalb der Familie unter Wert verkaufen?

Das Finanzamt lässt sich nicht austricksen

Marilena Meyer
Die Kommunikation beim Hausverkauf innerhalb der Familie ist sehr wichtig

Die wichtigsten Fakten

  • Sie können einen Wert von 400.000 Euro steuerfrei an Ihre Kinder schenken

  • Wird das Haus an ein Familienmitglied verkauft, entfällt die Grunderwerbsteuer

  • Ist der Verkaufspreis zu niedrig, zählt das als versteckte Schenkung

Ein zu geringer Kaufverpreis gilt als versteckte Schenkung

Sein Haus unter Wert verkaufen – das klingt erstmal falsch. Doch es gibt Fälle, in denen das durchaus Sinn macht.

Aber Achtung: Das Finanzamt lässt sich nicht austricksen. Liegt der Kaufpreis deutlich unter dem tatsächlichen Wert, geht es von einer versteckten Schenkung aus.

Und das kann richtig teuer werden.

Aber ab wann wird ein Haus “unter Wert” verkauft? Was ist, wenn ich mein Haus verschenke? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich?

Wie Sie Ihr Haus dennoch zu einem günstigen Preis an Ihre Kinder verkaufen können, lesen Sie jetzt.

Kann ich mein Haus an meine Kinder verschenken?

Der Verkauf einer Immobilie an das eigene Kind fühlt sich für manch Einen nicht richtig an.

Sie können Ihre Immobilie natürlich auch an das eigene Kind verschenken.

Aber Vorsicht:

“Auch eine Schenkung kann zu einer teuren Angelegenheit werden – nämlich durch die Schenkungssteuer.”

Wer diese umgehen möchte, kann von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro Gebrauch machen. Dieser erneuert sich alle zehn Jahre.

Erst bei höheren Beträgen wird eine Schenkungssteuer fällig.

Was bedeutet die 10-Jahresfrist bei Schenkungen?

Die 10-Jahresfrist bei Schenkungen besagt, dass sich der Freibetrag für Schenkungen alle 10 Jahre erneuert.

Das bedeutet, Sie können den Freibetrag über einen Zeitraum von 10 Jahren nutzen. So können Sie Immobilien stufenweise übertragen, um die Schenkung steuerfrei an Ihre Kinder zu übertragen.

Welche Freibeträge gelten sonst noch?

Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

Bei Ehepartnern ist dieser Betrag am höchsten. Hier liegt er bei 500.000 Euro.

Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro (solange die Eltern nicht verstorben sind).

Für sonstige Verwandtschaftsverhältnisse oder geschiedene Ehepartner liegt der Betrag bei 20.000 Euro.

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehepartner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel 200.000 €
sonstige Verwandte 20.000 €

Wann wird aus der Schenkung ein Erbe?

Stirbt der Schenkende vor Ablauf der 10-Jahresfrist, wird die Schenkung wie ein vorweggenommenes Erbe betrachtet.

Das heißt, die Summe der ursprünglichen Schenkung fließt nun zur Feststellung der Erbschaftssteuer in die Vermögensberechnung mit ein.

An dieser Stelle entsteht eine Differenz zwischen “Erbe” und “Freibetrag“.

In welchem Maße diese Differenz versteuert werden muss, hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad und der entsprechenden Steuerklasse ab.

Sie haben den Schenkungsfreibetrag bereits ausgeschöpft?

Dann erklären wir Ihnen nun, wie der Hausverkauf unter Wert an Ihre Kinder gelingt.

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Kann ich mein Haus an meine Kinder unter Wert verkaufen?

Der Verkauf an die eigenen Familienmitglieder zu einem günstigen Preis ist möglich.

Warum dann nicht die Immobilie mit einem Wert von 400.000 Euro für 20.000 Euro oder sogar den symbolischen 1 Euro verkaufen?

“Achtung: Zu niedrig darf der Kaufpreis nicht sein.”

In diesem Fall sieht das Finanzamt den Vorgang nicht mehr als Verkauf an, sondern als versteckte Schenkung.

Oder einfach ausgedrückt: Als Steuerhinterziehung.

Und das hat Konsequenzen.

Was passiert bei einer versteckten Schenkung?

Allein der Versuch, das Finanzamt auszutricksen, gestaltet sich aussichtslos.

Jeder Hausverkauf muss über einen Notar abgewickelt werden – und dieser ist dem Finanzamt gegenüber meldepflichtig.

Daher sieht das Finanzamt alles: Der Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Immobilienwert wird direkt als Teilschenkung angesehen.

“Weicht der tatsächliche Wert um 20 - 25 Prozent vom Kaufpreis ab, liegt offensichtlich eine gemischte Schenkung vor.”

Dementsprechend wird das Finanzamt eine Schenkungssteuer erheben.

Damit der Hausverkauf innerhalb der Familie klappt, sollten Sie also zunächst den wahren Wert Ihrer Immobilie kennen.

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Sie kennen nun den Wert Ihrer Immobilie?

Dann kommen wir zum nächsten Schritt: Den Wert Ihrer Immobilie ganz legal senken.

Wie senke ich den Wert meiner Immobilie?

Es gibt einige Wege, den Wert der eigenen Immobilie legal zu senken.

Haben Sie schon mal was von dem Wohn- oder Nießbrauchrecht gehört?

Ein eingetragenes Wohnrecht sichert einer Person zu, in der Regeln kostenfrei und bis an ihr Lebensende in der Immobilie zu wohnen.

Bei einem Nießbrauchrecht hingegen kann man neben dem Wohnenbleiben auch Erträge (wie beispielsweise Mieten) aus der Immobilie beziehen.

“Je länger das Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht eingeräumt wird, desto mehr wird der Wert der Immobilie gesenkt.”

Da der Marktwert einer bewohnten oder vermieteten Immobilie geringer ist, entsteht ein Wertverlust.

Das wiederum führt dazu, dass Sie Ihre Immobilie günstiger verkaufen können.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf innerhalb der Familie?

Jeder Hausverkauf ist auch mit Kosten verbunden. So müssen auch die Angehörigen bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie bestimmte Nebenkosten tragen.

Diese Kosten entstehen:
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Im Gegensatz zum regulären Verkauf, gibt es beim Hausverkauf innerhalb der Familie eine Ausnahme:

Die Grunderwerbsteuer entfällt – und das ist gut, denn sie macht einen Großteil der Kaufnebenkosten aus.

“Je nach Bundesland liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.”

Auch die sogenannte Spekulationssteuer kann nur erhoben werden, wenn das Haus gewinnbringend verkauft wurde. Außerdem entfällt sie, wenn Sie Ihre Immobilie seit dem Erwerb durchgehend selbst bewohnt haben.

So oder so: Bevor Sie Ihre Immobilie verschenken oder unter Wert verkaufen, müssen Sie den eigentlichen Immobilienwert kennen.

Nur so können Sie die Freibeträge voll ausschöpfen und vermeiden hohe Steuerzahlungen.

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Was hat es für Vorteile, das Haus an seine Kinder zu verkaufen?

Der häufigste Grund für einen Hausverkauf innerhalb der Familie ist, dass der Schenkungsfreibetrag schon ausgeschöpft wurde.

Wir erinnern uns: Der Freibetrag für Schenkungen an Kinder beträgt 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren.

Für alle, die Ihre Immobilie dennoch an ihre Kinder überschreiben möchten, bietet der Verkauf eine Menge finanzieller Vorteile gegenüber der Schenkung.

Diese finanziellen Vorteile hat ein Verkauf innerhalb der Familie:
  • Durch den Verkauf ans eigene Kind wird später keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig

  • Auch die Grunderwerbsteuer entfällt bei dem Verkauf an den Sohn oder die Tochter

  • Den Eltern steht auf einen Schlag eine größere Summe Geld zur Verfügung, um in ein Pflegeheim zu ziehen oder in eine altersgerechte Wohnung

  • Es wird garantiert, dass das Haus in der Familie bleibt und an die gewünschte Person geht

  • Das Haus wird in der Regel unter Wert gekauft – eine vergleichbare Immobilie wäre für die Kinder meist teurer

  • Bleiben die Eltern weiterhin in dem Haus wohnen, können Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen als Werbemaßnahmen geltend gemacht werden

FAQ

Die häufigsten Fragen

Grundsätzlich ist es eine gute Idee, schon frühzeitig das Haus an die eigenen Kinder zu übergeben.

Schenkungen sind oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wer an den Sohn oder die Tochter verkaufen möchte, kann in vielen Fällen Kosten und Steuern sparen. Zum Beispiel kann hier die Grunderwerbsteuer wegfallen

Der Verkauf einer Immobilie an die eigene Familie zu einem günstigen Preis ist grundsätzlich möglich.

Wird die Immobilie aber zu weit unter Wert verkauft, sieht das Finanzamt den Differenzbetrag von Kaufpreis und Immobilienwert als Teilschenkung an und erhebt entsprechend Schenkungssteuer.

Merke: Günstiger Verkauf: ja – Getarnte Schenkung: nein

Das Haus den Kindern zu überschreiben ist in vielen Fällen sinnvoller, als auf die Erbschaft zu warten.

So kann Ärger bei der Erbschaft und Erbschaftssteuer gespart werden. Ob man den Kindern das Eigenheim verkaufen oder verschenken sollte, hängt vor allem von der Wohnfläche und dem geschätzten Wert der Immobilie ab.

Grundsätzlich kann man sein Haus für jeden Preis verkaufen.

Achtung: Ist der Verkaufspreis sehr viel niedriger als der geschätzte Wert des Hauses, sieht das Finanzamt den Differenzbetrag von Kaufpreis und Wert des Hauses als Teilschenkung an und erhebt entsprechend Schenkungssteuer.

Wurde die Immobilie vor dem Tod der Eltern an ein Kind überschrieben, müssen die restlichen Geschwister ausgezahlt werden.

Hierbei werden alle Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers berücksichtigt.

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