Schenkung an Kinder: Was muss ich beachten?

Jetzt richtig vorsorgen und Steuern sparen

Marilena Meyer
Die Schenkung der Immobilie an die Kinder sollte gut durchdacht sein

Die wichtigsten Fakten

  • Durch die rechtzeitige Planung einer Immobilienschenkung können eine Menge Steuern gespart werden

  • Die Schenkung sollte in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten werden

  • Nur unter bestimmten Umständen kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden

Steuern sparen durch gute Planung

Sie wollen Ihre Immobilie noch zu Lebzeiten an Ihre Kinder verschenken? Das ist möglich!

Welche Vorteile hat eine Schenkung? Gibt es Nachteile? Welche Kosten fallen an und wie hoch sind die Beiträge?

Haben Sie schon einmal von der 10 Jahresfrist gehört?

Wie Sie rechtzeitig vorsorgen und Ihre Kinder im besten Fall einiges an Steuern sparen können, erfahren Sie hier.

Was sollte ich bei der Schenkung einer Immobilie beachten?

Sie denken alternativ zum Hausverkauf darüber nach, Ihre Immobilie noch zu Lebzeiten an die eigenen Kinder zu verschenken?

Dann sollten Sie diese Dinge unbedingt beachten:

“Schenkungen unter Ehepartnern sind steuerfrei.”

Bei Ehepartnern ist eine Schenkung in aller Regel sinnvoller als eine Erbschaft.

Wird die Immobilie selbst genutzt, ist die Schenkung an den Ehepartner nämlich nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz (§13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) komplett steuerfrei, unabhängig vom Wert der Immobilie.

“Je weiter die Verwandtschaft entfernt ist, desto eher sollten Sie mit dem Schenken beginnen.”

Die Freibeträge bei Schenkungen erneuern sich alle zehn Jahre. Wenn Sie also ein größeres Vermögen weitergeben wollen und die Steuerlast möglichst gering bleiben soll, sollten Sie frühzeitig mit den Schenkungen beginnen.

Das gilt insbesondere dann, wenn die Freibeträge für Schenkungen gering sind, zum Beispiel wenn Sie an Ihre Enkelkinder verschenken wollen.

Hier liegt der Freibetrag nicht bei 400.000 Euro wie bei den eigenen Kindern, sondern lediglich bei 200.000 Euro.

Je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, desto eher sollten Sie deshalb damit beginnen, die Freibeträge zu nutzen.

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Haus noch nicht abbezahlt? Erbschaft hat Vorteile

Wenn die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist, warten Sie wenn möglich mit der Weitergabe.

Denn: Geben Sie das Objekt weiter, egal ob als Schenkung oder Erbe, dann gehen auch die Schulden auf den neuen Eigentümer über.

Eine Erbschaft hat in diesem Fall den Vorteil, dass der Erbe dieses zumindest ausschlagen kann, um damit die Schulden zu umgehen.

Hinweis Vereinbarungen immer schriftlich festhalten

Egal ob Sie die Immobilie vererben oder verschenken, halten Sie in jedem Fall alle Vereinbarungen schriftlich fest. Bei einem Erbe kann das in Form eines Testaments oder Erbvertrags sein, bei einer Schenkung können Sie einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Darin sollten auch die Bedingungen vereinbart werden, unter denen die Schenkung rückgängig gemacht werden kann.

Denken Sie an Ihre Altersvorsorge

Treffen Sie die Entscheidung über eine Schenkung nicht aus dem Bauch heraus, sondern behalten Sie auch Ihre eigene finanzielle Situation im Blick.

Wenn Sie die Immobilie als Altersvorsorge benötigen, ist eine Schenkung zu Lebzeiten riskant.

In einem solchen Fall empfiehlt es sich, das Erbe der Schenkung vorzuziehen oder sich einen Nießbrauch eintragen zu lassen. Damit können Sie die Immobilie selbst weiterhin nutzen.

Haben Sie über ein Nießbrauch- oder Wohnrecht nachgedacht?

Gerade wenn es um Ihre Vorsorge geht, sollten Sie sich mit Blick auf die Zukunft überlegen, ob Sie ein Wohnrecht in dem zu verschenkenden Haus eintragen lassen.

So können Sie auch weiterhin ruhigen Gewissens in Ihrer Immobilie wohnen, ohne dessen Eigentümer zu sein.

Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, können Sie sich das sogenannte Nießbrauchrecht eintragen lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin Anspruch auf die Erträge, in dem Fall die Einnahmen durch die Mietzahlungen, haben.

“Beides wird in das Grundbuch eingetragen.”

Zudem sollten Sie die Schenkung unbedingt rechtzeitig planen, um die sogenannte 10-Jahres Frist zu umgehen. Auf diese Frist kommen wir weiter unten noch zu sprechen.

Fertigen Sie in jedem Fall einen notariell beglaubigten Vertrag an, in dem die Schenkung festgehalten wird.

Sie wissen nun, woran Sie unbedingt denken sollten. Finden wir nun heraus, ob die Schenkung in Ihrem Fall sinnvoll ist:

Welche Vor- und Nachteile hat eine Schenkung?

Eine Schenkung kann vor allem finanzielle Vorteile haben. Nämlich dann, wenn das zu vererbende Vermögen über den gesetzlichen Freibeträgen liegt.

Die Vorteile einer Schenkung:
  • Bei rechtzeitiger Planung können durch eine Schenkung einer Immobilie die Steuerlast deutlich reduziert werden

  • Zu Lebzeiten kann festgelegt werden, wer die Immobilie bekommen soll. Das beugt Streitigkeiten vor

  • Der Pflichtteilsanspruch weiterer Erben wird reduziert

  • Lebenslanges Wohnrecht für den Schenkenden

Eine Schenkung hat leider auch Nachteile – vor allem für den Schenkenden.

Die Nachteile einer Schenkung:
  • Der Schenkende ist durch die Schenkung nicht mehr Eigentümer der Immobilie

  • Das Haus kann nicht mehr verkauft werden

  • Es kann kein Darlehen mehr auf das Haus aufgenommen werden

  • Erfolgt die Schenkung bis zu zehn Jahre vor dem Tod des Schenkenden, kann diese nachträglich mit in die Erbmasse einfließen

Welche Kosten fallen bei einer Schenkung an Kinder an?

Zwar sind die Freibeträge für nahestehende Verwandte bei Schenkungen hoch, trotzdem können einige Kosten anfallen.

Diese Kosten entstehen bei einer Schenkung:
  • Kosten für die Beurkundung des Schenkungsvertrags

  • Kosten für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch

  • Ggf. Kosten für die Wertermittlung der Immobilie

  • Schenkungssteuer, wenn die Freibeträge überschritten wurden. Die Höhe der Schenkungssteuer entsprechen denen der Erbschaftssteuer

Hinweis Kosten trägt der Beschenkte:

Die Kosten, die im Rahmen der Schenkung anfallen, werden in der Regel von dem Beschenkten übernommen.

Gehen wir näher auf die Freibeträge ein:

Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?

Bei einer familieninternen Schenkung gibt es bestimmte Freibeträge, auf die keine Schenkungssteuer erhoben wird.

Und wie hoch sind die?

“Die Höhe der Freibeträge hängt vom Grad der Verwandtschaft ab.”

Bei Immobilien, die von dem Beschenkten selbst bewohnt werden, gelten teilweise Sonderregeln.

Diese Freibeträge gelten bei einer Schenkung:
  • Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro

  • Kinder dürfen jeweils von Mutter und Vater bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen

  • Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 Euro (solange die Eltern nicht verstorben sind)

  • Für sonstige Verwandtschaftsverhältnisse oder für geschiedenen Ehepartner gelten wesentlich niedrigere Beträge, meist 20.000 Euro

In welchem Maße die Differenz zum Freibetrag versteuert werden muss, hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse ab.

Zu beachten gibt es dann ja auch noch die 10 Jahresfrist:

Was ist die 10 Jahresfrist bei einer Schenkung?

Die Freibeträge einer Schenkung erneuern sich nach 10 Jahren, um den zuvor geschenkten Wert.

Innerhalb dieser Zeit werden die Freibeträge auch auf eine Erbschaft angerechnet.

Möchten Sie eine zukünftige Erbschaftssteuer vermeiden, haben wir einen Rat für Sie: fangen Sie frühzeitig mit dem Schenken an.

Die Freibeträge reichen nicht aus?

Sie können sich ein Wohn- oder Nießbrauchrecht eintragen lassen.

Dies senkt gleichzeitig den Wert der Immobilie, wodurch sie möglicherweise unter die Freibetragsgrenze fällt.

Damit auch wirklich nichts mehr schief geht kommen wir nun dazu, wie eine Schenkung festgehalten wird:

Wie muss eine Schenkung dokumentiert werden?

Um die Schenkung festzuhalten, kommt der sogenannte Schenkungsvertrag ins Spiel.

Dieser ist zwar nicht zwingend erforderlich, doch sollte es mal zu einem späteren Zeitpunkt zu Streitigkeiten kommen, sind beide Seiten abgesichert.

Durch verschiedene Klauseln in dem Vertrag, kann sich der Schenker absichern. Gegebenenfalls kann die Schenkung sogar rückgängig gemacht werden.

Es wird zwischen dem Widerrufs- und Rücktrittsvorbehalt unterschieden:

Bei einem Widerruf muss der Beschenkte die Immobilie zurückgeben.

Bei einem Rücktritt geht nicht nur die Immobilie zurück an den ehemaligen Eigentümer, sondern auch der in der Zwischenzeit daraus gezogene Nutzen. Beispielsweise bei einer Vermietung die Miete.

Im Gegensatz zu dem Widerrufsvorbehalt ist das Rücktrittsrecht nicht pfändbar.

Diese Punkte sollten in einem Schenkungsvertrag stehen:
  • Angaben zu den Vertragsparteien, wie Namen, Adressen und Geburtsdatum

  • Angaben zum Gegenstand der Schenkung

  • Ein Schenkungsversprechen des Schenkenden sowie die Annahme durch den Beschenkten

Damit Sie noch besser abgesichert sind, können Sie den Vertrag noch um folgende Punkte erweitern:

  • Auflagen zum Rückforderungsrecht

  • Unterlagen zu der geschenkten Immobilie

  • Konkrete Angabe zum Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Im Anschluss sollten Sie den Vertrag notariell beglaubigen lassen.

Kann ich eine Schenkung rückgängig machen?

Sollten Sie es sich im Nachhinein anders überlegt haben, kann es schwer werden, die Schenkung rückgängig zu machen.

Denn hierfür braucht man laut §519 BGB schwerwiegende Gründe, wie zum Beispiel die Verarmung des Schenkers.

Was heißt das genau?

der Schenkende nach der Schenkung nicht mehr imstande, einen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, kann er von der beschenkten Person die Rückgabe der Immobilie fordern.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Schenkung an bestimmte Auflagen zu knüpfen. Werden diese dann nicht erfüllt, kann die Schenkung ebenfalls rückgängig gemacht werden.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Neben den allgemeinen Freibeträgen haben Sie im Todesfall des Erblassers (nicht bei einer Schenkung) eventuell einen weiteren zusätzlichen Freibetrag – den sogenannten Versorgungsfreibetrag (§17 ErbStG). Dieser steht Ehe- und Lebenspartnern sowie Kindern und Stiefkindern des Erblassers zu.

Schenkungen sind steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre vor dem Erbfall unternommen werden.

Die Frist gilt ab der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bei einer Schenkung gibt es – entgegen der Regelungen bei einem Erbe – alle zehn Jahre einen individuellen Freibetrag, der sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet.

Die Übertragung von Immobilien ist beurkundungspflichtig.

Nach deutschem Recht muss für die Schenkung einer Immobilie zwingend ein Notar hinzugezogen werden.

Erst nach Eintragung im Grundbuch ist der Beschenkte der Eigentümer. Bei mehreren Beschenkten ist es unabdinglich, dass die prozentualen Anteile vertraglich festgehalten werden.

Wer eine Immobilie verschenkt oder erhält, muss dies innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden.

Dieses möchte vor allem den Wert der Immobilie wissen.

Zudem werden die Personendaten von Schenker und Beschenktem und der Verwandtschaftsgrad zwischen beiden Parteien festgehalten.

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