Was kostet ein Wertgutachten für die Immobilienbewertung?

Die beste Ausgangslage für Preisverhandlungen

Marilena Meyer
Der Sachverständige erklärt der Immobilienbesitzerin das Wertgutachten

Die wichtigsten Fakten

  • Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind abhängig vom Umfang bzw. dem Zweck, wofür die Immobilienbewertung gebraucht wird.

  • Ein Kurzgutachten kostet zwischen 100 – 500 Euro.

  • Ein Vollgutachten kostet meist zwischen 1.000 und 2.500 Euro.

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Sie wollen es professioneller? Dann sollten Sie ein professionelles Wertgutachten in Auftrag geben. Das liefert nicht nur eine gute Ausgangslage für Preisverhandlungen, sondern bietet auch Vorteile für Käufer und Verkäufer.

Doch auch unter den Immobilien-Wertgutachten gibt es Unterschiede, die sich nicht zuletzt auch im Preis bemerkbar machen.

Wie diese aussehen, das erfahren Sie jetzt.

Welche Arten von Immobiliengutachten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Immobiliengutachten, die sich in Umfang und Kosten deutlich voneinander unterscheiden: Kurzgutachten und Vollgutachten.

Beide Varianten werden von einem Immobilien-Sachverständigen ausgestellt, der alle Unterlagen sowie die Immobilie selbst unter die Lupe nimmt.

Häufig werden Gutachten von Ingenieuren oder Architekten erstellt.

Das Kurzgutachten

Der Name lässt es schon erahnen: Das Kurzgutachten beschränkt sich lediglich auf die wichtigsten Fakten, die für eine Werteinschätzung der Immobilie von Bedeutung sind. So wird eine allgemeine Markteinschätzung ermöglicht.

Hierzu gehören zum Beispiel eine genaue Beschreibung der Immobilie und eine Erläuterung zum kalkulierten Gesamtwert.

In der Regel reicht ein Kurzgutachten für den Verkauf von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen aus. Hier liegen meist wenig zusätzliche Besonderheiten vor, die den Wert beeinflussen.

Handelt es sich bei dem Objekt um eine Wohnung, werden in das Gutachten die Protokolle der Eigentümerversammlungen mit einbezogen, um mögliche Sanierungsmaßnahmen kostentechnisch einzukalkulieren.

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Der Nachteil eines Kurzgutachtens:

Für viele Banken und Kaufinteressenten reicht ein Kurzgutachten leider nicht aus.

Der Grund liegt darin, dass das Gutachten keine fundierte Auskunft gibt.

Ein Kurzgutachten kann innerhalb weniger Tage erstellt werden und umfasst ca. 2 bis 3 Seiten.

In diesen Fällen lohnt sich ein Kurzgutachten
  • Richtwert zur Entscheidung, ob eine Immobilie verkauft werden soll oder nicht

  • Erste Preiseinschätzung als Basis für Verhandlungen

  • Kauf / Verkauf von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen

Das Vollgutachten

Für einen „einfachen“ Hausverkauf ist ein Voll- oder auch Komplett- bzw. Langgutachten meist unnötig – erst Recht, wenn ein Makler eingeschaltet werden soll.

In anderen Fällen ist ein solches Gutachten aber durchaus sinnvoll, eventuell sogar zwingend erforderlich.

Und in welchen Fällen wäre das?

Vor allem in rechtlichen Prozessen, in denen der aktuelle Wert einer Immobilie festgelegt werden muss. Dazu gehören Scheidungen, Erbschaften und Schenkungen.

Fehlt bei steuerlichen Vorgängen ein handfestes Gutachten, errechnet das Finanzamt selbst einen Wert.

In solchen Fällen können Sie sich auf ein professionelles Wertgutachten berufen und den vom Fiskus bestimmten Wert korrigieren. Das refinanziert die Kosten für das Gutachten möglicherweise mehrfach. Ein Kurzgutachten reicht dafür nicht aus.

Da das Vollgutachten deutlich umfangreicher ist, umfasst es nicht selten über 30 Seiten. Alle Faktoren, die den Wert beeinflussen, werden mit einbezogen und analysiert.

Das Endergebnis ist nicht nur gerichtstauglich – es wird auch von Kreditgebern und Behörden anerkannt.

Die Nachteile eines Vollgutachtens:

Die Erstellung nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch als bei einem Kurzgutachten. Zudem sind auch die Kosten wesentlich höher.

In diesen Fällen lohnt sich ein Vollgutachten
  • Kauf / Verkauf einer Immobilie mit besonderen Umständen, bspw. Denkmalschutz

  • Scheidung und Rechtsstreit

  • Renditeprognose für Investoren

  • Grundstücksaustausch

  • Versicherungsabschluss

  • Beleihung von Grundstücken

  • Reduzierung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

So ein Gutachten hat natürlich seinen Preis. Darauf kommen wir jetzt zu sprechen.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Wie bereits erwähnt, ist ein Kurzgutachten für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie völlig ausreichend. Preislich liegen wir hier bei 100 – 500 Euro.

Die Kosten für ein Vollgutachten können mit einem Gutachter frei verhandelt werden. Hier spielt auch der geschätzte Verkehrswert der Immobilie eine Rolle. In der Regel liegen die Kosten zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswertes.

Hinweis Zur Orientierung:

Bei einem Verkehrswert von etwa 400.000 Euro liegen die Kosten in der Regel zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Es kommt hier aber auch immer darauf an, wie aufwändig die Erstellung des Gutachtens war

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Welche Unterlagen benötigt ein Gutachter?

Muss sich ein Immobiliengutachter selbst um die Beschaffung der notwendigen Unterlagen kümmern, erhöht dies die benötigte Zeit und damit natürlich auch die Kosten.

Diese Unterlagen werden für ein Vollgutachten benötigt
  • Grundbuchauszug vom Grundbuchamt (nicht älter als drei Monate)

  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt

  • Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnittzeichnungen, Um- und Anbauten

  • Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung

  • Belege von Modernisierungen

  • Bei Eigentumswohnungen: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Informationen zu den Nebenkosten und Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen

  • Bei Immobilien unter Denkmalschutz: Denkmalbescheid

  • Bei vermieteten Immobilien: Mietvertrag

  • Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Nachweis über aktuelle Erbbauzinsen

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